Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Fahrzeugbrand M40 !!
#41
Es empfiehlt sich, bei Kaskoversicherungen in die Versicherungsbedingungen zu schauen. Viele Gesellschaften (auch die OCC) bieten (gelegentlich gegen Mehrpreis) an, auf die "Einrede grober Fahrlässigkeit" zu verzichten. In diesem Fall ist jeder Schaden, der nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, versichert.
Anderenfalls wird man sich in der Tat vom Versicherer vorhalten lassen müssen, dass es seiner Ansicht nach grob fahrlässig ist, weiter mit einem Auto zu fahren, wenn es darin deutlich wahrnehmbar nach Benzin riecht oder die Bremsen komisch klingen. Das könnte dann schlußendlich in einem Rechtsstreit enden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#42
(01.11.2012, 09:05)komischkomisch schrieb: @Ralf: wieso ist 5% Ethanol schädlicher als 10% Ethanol?
Das liegt daran, dass sich Ethanol-Moleküle über sogenannte Wasserstoffbrückenbindungen miteinander verbinden können. Dadurch bilden sich größere Einheiten, die Gummi, Lacken und Kunststoffen gegenüber weniger aggressiv sind als einzelne Ethanol-Moleküle. Damit sich aber solche größere Einheiten zusammenfinden können, ist eine gewisse Ethanol-Mindestkonzentration erforderlich. In Kraftstoff liegt diese im Bereich von knapp 10%.
Anders gesagt: Ab einer Ethanol-Konzentration von knapp 10% passivieren sich die Ethanol-Moleküle zum Teil gegenseitig.
Das geht allerdings nicht bis zu beliebigen Ethanol-Anteilen weiter - irgendwo zwischen 15% und 20% Ethanol wird der Kraftstoff aufrgund der größeren Ethanol-Menge wieder aggressiver. Da hilft es dann auch nichts mehr, dass sich die Ethanol-Moleküle zum Teil gegenseitig passivieren.

In der Oldtimer Markt - Ausgabe 5/2012 wurde ein "Praxistest" veröffentlicht. Man hat für 12 Monate in luftdichten Glasgefäßen im Dunklen verschiedene Teile (u.a. Benzinschläuche und ein kompletter Vergaser) in Kraftstoff "versenkt". Wie nicht anders zu erwarten war, war der Zustand der ein Jahr unter E10 gelagerten Teile der beste (d.h. alle Benzinschläuche waren angegriffen, aber noch dicht, der Vergaser frei von Ablagerungen und Korrosion) , E5 setzte den Teilen erkennbar mehr zu (alle Benzinschläuche zerstört, Vergaser mit leichter Korrosion und noch tolerierbaren Ablagerungen), E85 hat insbesondere den Vergaser derart angegriffen, dass er Kernschrott war, dafür haben's die Benzinschläuche gut überstanden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#43
hoffentlich gehen da beim Freundlichen nicht Spritleitungen aus wenn jetzt ein paar mehr Meter über den Dresen gehen (falls das Zeugs dort gekauft wird)

und BMW Classic setzt zum Jahreswechsel den Meterpreis wohl mit 325€ an

http://www.dreieich-immobilien.de/html/b...abrio.html
Zitieren
#44
...Haare zu Berge ....Traurig ... als Besitzer eines 86er Cabs in Alpin-Weiß kriege ich jetzt aber auch so langsam Panik ...Herrje!Herrje!
Zitieren
#45
(02.11.2012, 13:51)buemmi schrieb: - Verschleiss bzw. altersbedingte Defekte führen zum Ausschluss der Leistungen. (Bsp. abgefahrene Reifen, defekte Bremsen, poröse Benzinleitungen etc. Aber das ist ja auch bei "normalen" Versicherungen ein Ausschlusskriterium)
Ich hab' nochmal bei der OCC nachgefragt:
Verschleissbedingte Schäden werden in der Tat nicht ersetzt. Das zielt allerdings zum Beispiel auf Cabrioheckscheiben: Bricht sie, weil bei Sturm ein schwerer Ast drauf fällt oder schlitzt sie jemand auf, zahlt die Versicherung. Bricht sie, weil sie uralt und ausgehärtet ist, zahlt die Versicherung nicht.
Beim defekten Benzinschlauch unter der Ansaugbrücke muss man es etwas differenzierter sehen: Das Teil steht auf keinem Wartungsplan, es gibt keine Herstellervorschrift für einen präventiven Austausch oder eine regelmäßige Prüfung. Insofern ist es auch nicht grob fahrlässig, wenn man die Schläuche nicht präventiv austauscht oder regelmäßig prüft.
Wenn die Schläuche ohne Vorwarnung undicht werden und der Wagen daraufhin Feuer fängt, ist das in der Kaskoversicherung versichert.
Wenn allerdings der Fahrer den Wagen benutzt, obwohl er weiss, dass ein Defekt vorliegt und akute Brandgefahr besteht (z.B. weil es im Auto deutlich nach Benzin riecht), und der Wagen deshalb (d.h., weil er in einem auch für Laien erkennbar defekten Zustand weiter benutzt wurde) abbrennt, kann das unter Umständen zur Verweigerung der Zahlung führen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#46
eine ähnliche schriftliche Auskunft per EMail betr. Versicherungsschutz bei Bränden habe ich von meinem Oldieversicherer auch erhalten: "Brandschäden sind grundsätzlich bereits über Teilkasko und unabhängig von deren Ursache gedeckt."

Aber so weit, will ich es erst gar nicht kommen lassen.

Nächstes Jahr sind die Sprittleitungen dran...


Viele Grüße


Thilo

Zitieren
#47
Hallo zusammen,

eine positive Info gibt es, der Schaden wurde von der Versicherung reguliert. Insofern ist an dieser Stelle mal " alles gut "
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
Zitieren
#48
hey,

habe bei meinem M40 im sommer die zwei kurzen Spritleitungen unter der Ansaugbrücke gewechselt.
gibt es sonst noch wichtige Benzinschläuche die ich vergessen habe.

danke

mfg
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste