07.08.2006, 09:33
Das mit dem U-KAT kann aber nur für den 320i gewesen sein, wenn ich mich noch rifhtig erinnere, genügte vor 20 Jahren ein U-Kat bis 1,4 Liter Hubraum, um Steuerbefreiung und einen Steuersatz wie ein G-KAT-Auto zu bekommen, über 1,4 Liter bis 2 Liter Hubraum konnte man mit einem U-KAT den G-KAT-Steuersatz ohne Steuerbefreiung bekommen und über 2 Liter Hubraum half nur der G-KAT. Kann aber auch an meiner Erinnerung liegen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)