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Mein neuer Winterwagen.........
#81
es wird schon noch einige Abweichungen geben,

der Zeitwert wird ja auch neu ermittelt, der dürfte m.M. nach aber deutlich höher liegen als die 2.500

von dem vom Schadensgutachter ermittelten Wert wird dann der 130% Reparaturaufwand ins Verhältnis gesetzt.

Bedenke auch, daß der Wagen einen Restwert hat, der wird auch von der Regulierungssumme abgezogen, wenn du bei Totalschaden die Versicherungssumme erhalten willst, plus zusätzlichem MwSt abzug.

Ist ein hin und herrechnen, damit kommt es nur darauf an, wie hoch der Zeitwert ist und wie hoch der Reparaturaufwand.

Den Zeitwert kannst du hochtreiben, wenn du ein paar Extras dazu angibst, wie Klima Sportfahrwer ab Werk, M-Techstoßstangen etc.

Das wird schon und mit ein paar neuen Teilen ist der Wagen für kleines Geld wieder fit
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#82
Also das Problem ist, daß es anscheinend reicht, wenn die Versicherung drei Aufkäufer benennt, die angeblich den Wagen kaufen wollen. Bei mir sah die Rechnung ungefähr so aus: Schätzwert des Wagens: 3000 EUR, Schaden: über 4000 EUR, drei polnische Aufkäufer aus Berlin und Potsdam wollen angeblich für ein 3000 EUR-Auto mit 4000 EUR Schaden zwischen 2000 und 2200 EUR bezahlen. Mein Vorschlag, daß die Versicherung die 3900 EUR Totalschaden bezahlt, wenn ich reparieren lasse und ich lege die 300 EUR Differenz drauf wurde erstmal abgelehnt, die Rechnung der Versicherung war: Erstattung 3900 EUR (Zeitwert + 30%) abzüglich 2200 EUR angeblicher Restwert = 1700 EUR. Den Wagen hätte ich dann auf den Schrott packen können (das mit den polnischen Aufkäufern aus Potsdam würde nicht mal meine Oma glauben). Was geholfen hat, waren zwei Dinge: Erstens der Anwalt und zweitens Findigkeit. Sprich: eigener Gutachter und eine Vertragswerkstatt des Versicherers, die übereinstimmend betätigt haben, dass es gerade eben kein wirtschaftlicher Totalschaden war...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#83
Zitat:Also das Problem ist, daß es anscheinend reicht, wenn die Versicherung drei Aufkäufer benennt, die angeblich den Wagen kaufen wollen. Bei mir sah die Rechnung ungefähr so aus: Schätzwert des Wagens: 3000 EUR, Schaden: über 4000 EUR, drei polnische Aufkäufer aus Berlin und Potsdam wollen angeblich für ein 3000 EUR-Auto mit 4000 EUR Schaden zwischen 2000 und 2200 EUR bezahlen. Mein Vorschlag, daß die Versicherung die 3900 EUR Totalschaden bezahlt, wenn ich reparieren lasse und ich lege die 300 EUR Differenz drauf wurde erstmal abgelehnt, die Rechnung der Versicherung war: Erstattung 3900 EUR (Zeitwert + 30%) abzüglich 2200 EUR angeblicher Restwert = 1700 EUR. Den Wagen hätte ich dann auf den Schrott packen können (das mit den polnischen Aufkäufern aus Potsdam würde nicht mal meine Oma glauben). Was geholfen hat, waren zwei Dinge: Erstens der Anwalt und zweitens Findigkeit. Sprich: eigener Gutachter und eine Vertragswerkstatt des Versicherers, die übereinstimmend betätigt haben, dass es gerade eben kein wirtschaftlicher Totalschaden war...

Also muss ich morgen hoffen, dass der Zeitwert + 30% etwas über
den vom Gutachter erstellten Reperaturkosten liegt??? Zwinker

----

Kann man da nicht dann drauf bestehen, dass die polnischen Aufkäufer
auch wirklich kommen?!?
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#84
Im Prinzip ja. Aber mal im Ernst: Daß niemand einen Schrottwagen zu 60% des Zeitwertes in 1a Zustand kauft, zumal wenn er über 650 km fahren muss, um den Wagen abzuholen und dann mit dem Schrott zurück, macht 1300 km, das ist doch wohl offensichtlich. Ich unterstelle den Versicherungen, mit Stroh-Aufkäufern zusammenzuarbeiten...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#85
Zitat:Im Prinzip ja. Aber mal im Ernst: Daß niemand einen Schrottwagen zu 60% des Zeitwertes in 1a Zustand kauft, zumal wenn er über 650 km fahren muss, um den Wagen abzuholen und dann mit dem Schrott zurück, macht 1300 km, das ist doch wohl offensichtlich. Ich unterstelle den Versicherungen, mit Stroh-Aufkäufern zusammenzuarbeiten...

Das kann ich in meinem Fall noch nicht beurteilen. In Deinem Fall
liegt der Verdacht nahe.

So oder so, ist es eine ziemliche S****, dass Versicherungen so
vorgehen dürfen. Da geht es alleine nur darum, den Kopf möglichst
preiswert aus der Schlinge zu ziehen.

Wofür zahlen aber Millionen von Kunden jährlich ihre Versicherungssummen?
Damit Geschädigte und Geschädigter ohne Schaden aus der Sache
kommen.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#86
Zitat:Wofür zahlen aber Millionen von Kunden jährlich ihre Versicherungssummen?
Damit Geschädigte und Geschädigter ohne Schaden aus der Sache
kommen.
Das dürfte für die meisten Vorstände von Versicherungsgesellschaften eine äußerst erheiternde Vorstellung sein. Wie bei jedem anständigen Unternehmen geht es auch bei Versicherungen nur darum, einen möglichst großen Gewinn zu erwirtschaften. Und wenn es sich um eine AG handelt, ist ohnehin nur eines wichtig: "Shareholder Value"...
Das bedeutet, dass man versuchen muss, die dummen Bürger ordentlich zu verUNsichern, damit man Ihnen gegen alles mögliche und unmögliche Versicherungen andrehen kann... Herrje!

... die ein Schweinegeld kosten und im Kleingedruckten des Kleingedruckten -zig abstruse Klauseln enthalten, die nur einem Zwecke dienen: der Legitimierung von Leistungsverweigerung im Schadensfall... Sauer

Da ist das Wohlergehen des Geschädigten eher Nebensache...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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#87
Zitat:Wofür zahlen aber Millionen von Kunden jährlich ihre Versicherungssummen?

Nein, damit sie sich große Glaspaläste hinstellen können und sich selbst dicke Jahresgehälter verordnen können.

Entschuldigt bitte meinen Sarkasmus. Aber ich habe bereits mehrfach selbst und es bei Bekannten erlebt, daß die Versicherungen den Anspruchsteller "über den Tisch ziehen wollen." Die Mitarbeiter einer Versicherung sind angehalten, so wenig wie möglich zu bewilligen. Wenn pro Monat 10 Anspruchstellern je 100 Euro zuwenig bezahlt wird, ergibt dies eine Ersparnis von 1.000 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet sind das 12.000 Euro (das ist nur eine Beispielrechnung). Deswegen arbeiten die Versicherungen mit sogenannten Gutachtern zusammen, die den Schaden garantiert zu gering einschätzen. Ob der Wagen nach der Schadensabwicklung und der Reparatur schlechter ist, als vorher, interessiert die nicht. Die sind nur an Einsparungen am Anspruchsteller interessiert. Zudem kommt, wenn die Zahlungen hinausgezögert werden, bringt das der Versicherung zusätzlich Geld (Kapitalverzinsung).

Beispiel gefällig? Die Geschichte ist bereits einige Jahre her: Einem Bekannten ist jemand auf seinen damals neuwertigigen Peugeot 305 gefahren. Schaden des Versicherungsgutachters: 1.500 DEM. Heckabschlußblech austauschen und lackieren, neue Stoßstange - gutt is'

Ich habe nur beiläufig den Kofferaumteppich hochgenommen: Kofferraumboden zerknittert, Radhäuser rechts und links schwer gestaucht, Hinterachsbefestigung gestaucht, Tank eingedrückt. An den Seitenwände war übrigens rechts und links jeweils eine nicht ganz originale Rundung zu erkennen.

Neues Gutachten von einem anderen Gutachter: 9.000 DEM Schaden

Ansonsten würde ich so vorgehen, wie Ralf es bereits gepostet hat:

1.) Rechtsanwalt aufsuchen (und alles über den RA gehen lassen)
2.) Gutachter selbst aussuchen und beauftragen
3.) Arzt aufsuchen

Da Du selbstsständig bist, mußt Du wahrscheinlich irgendwie eine monatliche Bilanz vorlegen, um deine Ausfallkosten zu dokumentieren. Bei Arbeitnehmern regelt das die Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse.

Was ich beschrieben habe, ist der "GAU." Aber sei auf der Hut bei den Versicherern.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#88
Jepp - deswegen bin ich heute beim Anwalt gewesen. Habe ihm ein,
zwei Gutachter genannt, die ich aus "den Gelben Seiten" hatte - hatte
er mir abgeraten.

Anwalt arbeitet mit einem Gutachter zusammen. Und nun weiß ich, dass
der nicht mit der Gegenseite zusammen arbeitet.

Anwalt
Arzt
Gutachter

Und alles schön ausreizen, was sich im legalen Rahmen bewegt.
Damit wenigsten ein entsprechender Teil nachher bezahlt wird.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#89
Die Versicherung wird zuerst sowieso nur einen Teilbetrag bezahlen. Zuerst ziehen sie die Märchensteuer raus (das wird wieder hinzugerechnet, wenn das Auto repariert ist), dann versuchen sie es "auf die dumme Tour." das ist normal und jeder Anwalt kennt diese Spielchen. Anschließend verweigern sie das Schmerzensgeld. Wenn das nicht fruchtet, versuchen sie es mit den Kosten eines Ersatzwagens. Zu Guter Letzt versuchen sie es mit dem Ausfallgeld.

Falls Du ein zweites Fahrzeug hast, kassiere die Leihwagenpauschale. Meist "zahlt man beim Leihwagen" oben drauf." Es sei denn, Du "hast Lust auf ein ganz anderes Fahrzeug."

Unterschreibe keine Abtretungserklärung. So behälst Du die Übersicht. Nicht nur über die Kosten, sondern auch über alles andere.

Zum Schluß begutachte den reparierten Wagen selbst, als würdest Du einen neuen Ferrari abholen. Nach Wochen beanstandete Fehler werden gerne abgetan.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#90
Das meine ich El-Lutz.

Ich habe keine Probleme damit, das mir gesetzlich maximal zustehende
Geld ein zu fordern. Da habe ich keinerlei Gewissensbisse. Denn wenn
man überlegt, welche Aufwand an Energie & Zeit man jetzt als "Nicht-
Schuldiger" betreiben muss um den "Normalzustand" wieder zu bekommen.
Da ist eine entsprechende Entschädigung völlig berechtigt.

"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#91
So.... jetzt geht es gleich zum Gutachter.

-----

Eines vorweg. Wie Ralf schon sagte. Es ist tatsächlich mehr als gut, sich
nicht selbst um die Sache und vor allem die Details zu kümmern. Sondern
das einem (gutem) Anwalt zu überlassen.

Zum einem denkt der Anwalt an Dinge, die unsereins a) nicht weiß oder
b) gar nicht daran denkt.

Mein Anwalt hat mich gerade angerufen und hat eine ganze Liste mit
mir durchgegangen. Da waren Details dabei - da dachte ich im Leben
nicht daran. Ob zBsp Sachen im Kofferraum beschädigt wurden. Ob
ich jemand für mein Pferd habe, der das nun versorgt (bin ja krank) und
das wir die Kosten einer Versorgung des Pferdes in Rechnung stellen
können etc.

Und - man suche sich einen guten Anwalt. Mein Anwalt nervt selbst mich
- "jetzt sollten sie das machen..." - ".. nun machen sie heute bitte dies".

Gut so - d.h., er schaut das bei meiner und der Gegenseite sich etwas
tut. Manche Anwälte muss man ja darum bitten endlich etwas zu tun.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#92
Gutachter! Einen Gutachter als Vater oder Onkel müsste man haben *g*.
Der "liest" einem das Auto auseinander - wahnsinn. Mit einem Blick erkennt
der die Lackstärke des Lackes. Hat sofort gesehen, dass (wahrscheinlich
Steinschlag) meine vordere Stoßstange schon nachlackiert wurde! Was der
alles "lesen" konnte. Mal so jemanden beim Autokauf mitnehmen. Der nimmt
Dir jeden Verkäufer auseinander *g*.
-------

Zur Sache.

Was er gesehen hat. Vorne die Pralldämpfer haben "reagiert". Habe ich gar nicht
gesehen. Er schon. Am Heck ist einiges verschoben - aber kein Rahmen oder so.
Ausstattung habe ich ihm penibel alles aufgelistet und ausgedruckt. Auch alle
Dinge, die für das Fahrzeug wertsteigernd sind.

Mal sehen - denke Ende der Woche habe ich den KV in den Händen. Billig wird es nicht,
hoffe es liegt knapp unter dem Zeitwert. Sonst ist der nächste Ärger vorprogrammiert.

"Interessant". Da der Kofferraumdeckel nicht mehr dicht ist (kann man fast Finger durch
die Klappe stecken) - ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich! Bitte? Ja, Abgase
können so in den Auspuff und so in den Innenraum gelangen. Ergo - der BMW ist ab dem
Unfallzeitpunkt nicht mehr Verkehrstüchtig. Ergo - Ausfallzeit wird ab Unfall berechnet.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#93
Na dann alles gute bei der Abwicklung des "Falles".

Ich bin jedenfalls froh, das euch allen nix schlimmes passiert ist.
Halt die Ohren steif Sonne
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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#94
Zitat:Also das Problem ist, daß es anscheinend reicht, wenn die Versicherung drei Aufkäufer benennt, die angeblich den Wagen kaufen wollen. Bei mir sah die Rechnung ungefähr so aus: Schätzwert des Wagens: 3000 EUR, Schaden: über 4000 EUR, drei polnische Aufkäufer aus Berlin und Potsdam wollen angeblich für ein 3000 EUR-Auto mit 4000 EUR Schaden zwischen 2000 und 2200 EUR bezahlen. Mein Vorschlag, daß die Versicherung die 3900 EUR Totalschaden bezahlt, wenn ich reparieren lasse und ich lege die 300 EUR Differenz drauf wurde erstmal abgelehnt, die Rechnung der Versicherung war: Erstattung 3900 EUR (Zeitwert + 30%) abzüglich 2200 EUR angeblicher Restwert = 1700 EUR. Den Wagen hätte ich dann auf den Schrott packen können (das mit den polnischen Aufkäufern aus Potsdam würde nicht mal meine Oma glauben). Was geholfen hat, waren zwei Dinge: Erstens der Anwalt und zweitens Findigkeit. Sprich: eigener Gutachter und eine Vertragswerkstatt des Versicherers, die übereinstimmend betätigt haben, dass es gerade eben kein wirtschaftlicher Totalschaden war...

Als mein (altes) Mopped 'nen Totalschaden hatte, wurden auch Aufkäufer von gottweiswoher genannt. Der nächste war aus Rüsselsheim und hatte das zweit- oder dritthöchste Gebot. Aber, siehe da, der mit dem höchsten aus irgendwo Niedersachsen kam tatsächlich - er hatte irgendwo bei GG noch ein Mopped abzuholen - und lud dann zwei Moppeds in seinen T4, um sie mit Heim zu nehmen und für noch viel mehr Geld anzubieten. Nur - kein normaler Mensch würde mein Mopped für den Preis kaufen. Ich hab zwar mein Geld, aber komisch ist die Sache schon irgendwie....
Feinstaub aus Leidenschaft
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#95
Zitat:Im Prinzip ja. Aber mal im Ernst: Daß niemand einen Schrottwagen zu 60% des Zeitwertes in 1a Zustand kauft, zumal wenn er über 650 km fahren muss, um den Wagen abzuholen und dann mit dem Schrott zurück, macht 1300 km, das ist doch wohl offensichtlich. Ich unterstelle den Versicherungen, mit Stroh-Aufkäufern zusammenzuarbeiten...

Den EINDRUCK habe ich auch. Allerdings meinte mein (Fach-)Anwalt (für Verkehrsrecht), dass man solche Aufkäuferangebote nur von Aufkäufern annehmen muss, die von nicht mehr als 50km weit weg herkommen. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
Feinstaub aus Leidenschaft
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#96
Zitat:
Zitat:Wofür zahlen aber Millionen von Kunden jährlich ihre Versicherungssummen?

Nein, damit sie sich große Glaspaläste hinstellen können und sich selbst dicke Jahresgehälter verordnen können.

Entschuldigt bitte meinen Sarkasmus. Aber ich habe bereits mehrfach selbst und es bei Bekannten erlebt, daß die Versicherungen den Anspruchsteller "über den Tisch ziehen wollen." Die Mitarbeiter einer Versicherung sind angehalten, so wenig wie möglich zu bewilligen. Wenn pro Monat 10 Anspruchstellern je 100 Euro zuwenig bezahlt wird, ergibt dies eine Ersparnis von 1.000 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet sind das 12.000 Euro (das ist nur eine Beispielrechnung). Deswegen arbeiten die Versicherungen mit sogenannten Gutachtern zusammen, die den Schaden garantiert zu gering einschätzen. Ob der Wagen nach der Schadensabwicklung und der Reparatur schlechter ist, als vorher, interessiert die nicht. Die sind nur an Einsparungen am Anspruchsteller interessiert. Zudem kommt, wenn die Zahlungen hinausgezögert werden, bringt das der Versicherung zusätzlich Geld (Kapitalverzinsung).

Beispiel gefällig? Die Geschichte ist bereits einige Jahre her: Einem Bekannten ist jemand auf seinen damals neuwertigigen Peugeot 305 gefahren. Schaden des Versicherungsgutachters: 1.500 DEM. Heckabschlußblech austauschen und lackieren, neue Stoßstange - gutt is'

Ich habe nur beiläufig den Kofferaumteppich hochgenommen: Kofferraumboden zerknittert, Radhäuser rechts und links schwer gestaucht, Hinterachsbefestigung gestaucht, Tank eingedrückt. An den Seitenwände war übrigens rechts und links jeweils eine nicht ganz originale Rundung zu erkennen.

Neues Gutachten von einem anderen Gutachter: 9.000 DEM Schaden

Ansonsten würde ich so vorgehen, wie Ralf es bereits gepostet hat:

1.) Rechtsanwalt aufsuchen (und alles über den RA gehen lassen)
2.) Gutachter selbst aussuchen und beauftragen
3.) Arzt aufsuchen

Da Du selbstsständig bist, mußt Du wahrscheinlich irgendwie eine monatliche Bilanz vorlegen, um deine Ausfallkosten zu dokumentieren. Bei Arbeitnehmern regelt das die Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse.

Was ich beschrieben habe, ist der "GAU." Aber sei auf der Hut bei den Versicherern.

Genau so ging's mir beim Kasko-Schaden an meinem Mopped (beschädigt bei misslungenem Diebstahlversuch):

Nach Benachrichtigung der Versicherung (HUK) war ganz schnell der Gutachter (Dekra) da, bezifferte den Schaden auf rund 600 € - fertig.

Da ich nicht völlig bekloppt und mitunter zu logischem Denken fähig bin, hatte ich die Vermutung, dass einige Schäden im Gutachten gar nicht aufgeführt sind. Also selbst Gutachten in Auftrag geben lassen. Und siehe da:

Rahmen verzogen (so'n doofes Stahlrohr-Dings kost bei Suzuki rund 1.400 €), Totalschaden (so 2.200 - 2.400 €).

Und dann gab's eben die Sache mit dem Aufkäufer, die ich bereits zuvor geschildert hatte.

Bis ich das allerdings durchgesetzt hatte, musste ich schon erheblichen Druck (Fristen setzen, in Verzug setzen, blablabla) ausüben und mich fachlich von meinem Haus- und Hofgutachter aufmunitionieren lassen.

Traurig ist, dass sowas irgendwie ganz schön viele Parallen zur Kriegsführung hat.... Sauer
Feinstaub aus Leidenschaft
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#97
Salü. So nun weiß ich etwas mehr. Vielleicht sind diese Informationen auch
für den einen oder anderen Interessant - der ähnliches "erlebt" wie ich.

Was ist nun raus gekommen?
Eines ist mir nun klar geworden. Die Zeiten, als man sich für 500 Euro eine
Bastelbude kaufte und hoffte, dass einem in die Karre einer rein fährt. Nutzt
nämlich heute gar nichts mehr! Auch wenn der Schaden noch so hoch ist.
Zeitwert 500 Euro - Unfall - Restwert des Unfallauto 200 Euro - Auszahlung
300 Euro. Das war es dann.

Aber nun zu meinem BMW Coupe. Nochmals. Was war passiert?!? Mir ist einer ungebremst
auf`s Heck gedonnert. Dabei habe ich vorne noch ein bisschen nen Golf geschoben. Der
Auffahrende hat 100% Schuld. Den Schaden regelt für mich mein Anwalt.

------

Das Gutachten ist (fast) fertig!
Das sind die Zahlen:

Zeitwert meines BMW Coupe vor dem Unfall: 4150,00 Euro
Unfallschaden: 3963,00 Euro brutto bzw. 3416,00 Euro netto
Restwert meines BMW Coupe nach Unfall: fehlt noch, dazu später mehr!

Auf solche Nachrichten freut man sich doch?!? Oder?!? Was dachte ich also. He -
wirtschaftlicher Totalschaden ist erst ab 130% des Zeitwertes. Der Zeitwert ist
aber 4150,00 Euro und der Reperaturschaden "nur" 3963,00 Euro. Also kein wirtsch.
Totalschaden. Diese Denkweise stimmt schon mal.

So. Wer nun denkt - klasse - lass Dir doch nun einfach den Reperaturbetrag auszahlen.
Dann einfach so reparieren lassen und/oder die Karre einfach verkaufen. Da macht
man doch einen guten Schnitt. Tja - dann seid Ihr leider nicht mehr ganz aktuell
auf der Höhe.

Ich habe nun genau 3 Möglichkeiten - aber keine davon beinhaltet - sich den Betrag
einfach auszahlen zu lassen!


Version I
Die einfachste Lösung. Ich gebe den Wagen zu einer Werkstatt. Diese Werkstatt rechnet
direkt mit der Versicherung ab. Der Schaden wird repariert, ich bekomme einen Mietwagen,
und die Gegenseite zahlt meinen Gutachter & Anwalt. Fertig.


Version II
Ich lasse den Wagen nicht reparieren. Ganz einfach. Ganz einfach? Nein. Wenn man den
Wagen NICHT reparieren lässt, bekommt man NICHT mehr den Reperaturbetrag (3963 Euro)
minus MwSt. ausbezahlt. Bleibt der Wagen unrepariert und man will sich nur Geld aus-
bezahlen lassen, bekommt man Zeitwert (4150 Euro) minus Restwert. Den Restwert bekomme
ich noch mitgeteilt. Das ist der Wert, den mein Unfallcoupe jetzt noch hat.
Ist laut Gutachter mein Coupe jetzt noch 2000 Euro Wert - so bekomme ich 4150 Euro
minus 2000 Euro ausbezahlt - also in dem Rechenbeispiel 2150 Euro an mich.

Ist aber auch logisch - sogesehen. Wieso sollte die Versicherung mir fast 4000 Euro
Reperaturgeld auszahlen und dann ist mein Wagen ja noch 2000 Euro nach dem Unfall Wert.
Dadurch habe ich am Ende rund 6000 Euro - also mehr an "Wert" wie vor dem Unfall.

Nun warte ich auf das Gutachten des Gutachters bzgl. dem Restwert um weiter zu entscheiden.
Übrigens. Nicht (!) die Versicherung bestimmt (mit dubiosen Händler / Interessenten) wie
hoch der Restwert ist. Der Gutachter frägt bei einer dafür extra existierenden Datenbank
an. In dieser Datenbank wird ein Mittel errechnet, aus der sich der Restwert meines Coupe
ergibt. Nicht die Versicherung der Gegenseite bestimmt den Restwert!


Version III
Ich entscheide mich zur Reperatur. Dabei kann ich irgendeine Werkstatt meiner Wahl auswählen.
Dabei muss ich auch keine offizielle Rechnung vorweisen! Ich darf & kann auch die Reperatur
selbst ausführen. Ist die Reperatur des Unfalls geschehen, kann ich von der Versicherung
nun die 3963,00 Euro minus 16% MwSt einfordern - statt dem Betrag bei Version II.

Aber! Dazu reicht nicht aus, dass ich der Versicherung einfach sage - "he, der Wagen ist
wieder ok!".

Ich muss eine Reperatur nachweisen! Entweder man macht das durch eine Rechnung der
ausführenden Werkstatt. Das könnte aber "dumm" laufen. Denn evtl. ist der Reperaturbetrag
niedriger und dann erfolgt auch eine Abstufung der Auszahlung. Dafür bekommt man dann
aber auch die 16% mit ausbezahlt.

Hat man zBsp die Reperatur selbst gemacht - hat man natürlich auch keine Rechnung. Dann
muss man zu dem Gutachter (der eigenen Wahl!!!) gehen. Dieser Gutachter erstellt wieder
ein Gutachten, dass die Reperatur fachgerecht ausgeführt wurde. Dieses Gutachten an die
Versicherung und dann bekommt man den NETTO Reperaturbetrag ausgebzahlt.

Dazu muss die Reperatur jedoch auch fachgerecht ausgeführt worden sein!


-------

Ihr seht - alles gar nicht so einfach. Dieser "Bericht" stellt übrigens KEINE Rechtsberatung
dar. Jeder sollte seinen eigenen individuellen Fall selbst prüfen lassen. Halte "Euch" weiter
auf dem Laufendem.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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#98
Ja, das ist doch ein guter Grund das Selbstschrauben anzufangen.
OK, die Witterung ist im Moment nur was für die Hardcoretypen.... Traurig
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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#99
Zitat:Ja, das ist doch ein guter Grund das Selbstschrauben anzufangen.
OK, die Witterung ist im Moment nur was für die Hardcoretypen.... Traurig

Na ja - Selbstschrauben bzw. reparieren ist so eine Sache.

Ich bekomme doe 39irgendwas Euro minus 16% nur, wenn
danach ein Gutachter bestätigt, dass die Reperatur genauso gut wie
in einer Fachwerkstatt ausgeführt wurde!

Und. Du bekommst den Geldbetrag des Kostenvoranschlages nur, wenn
der Gutachter bestätigt, dass Du ALLE Schäden, die im KV drinn stehen,
repariert hast.

Vorbei die Zeiten, als man sich den KV hat einfach auszahlen lassen und
nur das nötigste repariert hat......

ImpC
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Hey Jörg,

also entweder hat sich da innerhalb der letzten Monate eine komplett neue Rechtslage ergeben (und ich bin nicht auf dem neuesten Stand), oder "jemand" will Dich kräftig verarschen.

Grundsatz des Schadensersatzrechts: Der Geschädigte ist so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

(Man Schrieb stellt natürlich auch keine Rechts*ebratung dar).

Wurden Dir die o.g. Versionen von Deinem Anwalt genannt?

Grüße,

K.

P.S.: Ich dachte nämlich, dass Du weiterhin den Netto-Schaden ausgezahlt bekommst, sofern dieser nicht mehr als 100% Zeitwert (VOR Unfall) - wobei ich die Details ob Brutto- oder Netto-Zeitwert nicht kenne. Ist aber in Deinem Fall ja irrelevant.
Feinstaub aus Leidenschaft
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