Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Mein neuer Winterwagen.........
Zitat:Grundsatz des Schadensersatzrechts: Der Geschädigte ist so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Ja eben Fettes Grinsen
Keine Schädigung, aber auch keine Verbesserung!

Nehmen wir mal Phantasiezahlen.
Wagenwert VOR Unfall 5000 Euro
Reperaturkosten 4000 Euro
Restwert NACH Unfall 2000 Euro

(1) Unrepariert!
Du lässt den Wagen GAR NICHT reparieren. Wieso sollte Dir die
Versicherung 4000 Euro ausbezahlen (lassen wir mal das brutto/netto)?!?
Wenn Du den Wagen NICHT reparieren lässt, dann bekommst Du ja
dann 4000 Euro ausgeahlt PLUS dass Dein Wagen ja noch 2000 Euro
an Restwert hat. Dann stehst Du ja mit ings. 6000 Euro besser da als
vorher! So nicht, sagt die Versicherung / die Paragraphen.
Dein Wagen war vorher 5000 Euro Wert - nach dem Unfall ist er nur
noch 2000 Euro Wert. Was genau ist also Deine Schädigung?

Logisch - die Differenz! Die 3000 Euro bekommst Du (nur) ausgezahlt.

Finde ich auch dumm - aber wenn man ehrlich ist. Nur die DIfferenz
zwischen VOR und NACH Unfall ist der Schaden, den Du tatsächlich
"erlitten" hast.


(2) Repariert die Erste!
Du lässt in einer "richtigen" Werkstatt reparieren. Wo ist das Problem?
Du darfst jederzeit diese Variante wählen. Di gibst Deinen Wagen ab -
bekommst einen Mietwagen bezahlt und kannst Deinen Wagen wieder
abholen. Fertig. Dazu gibt es noch eine Pauschale für Porto, Telefon und
Co - Dein Anwalt wird bezahlt.

Fazit - Du hast keine finanziellen Nachteile erlitten. Dieses Szenario darfst
Du jederzeit auswählen.


(3) Repariert die Zweite!
Du machst mit nem Kumpel die Reperatur selber. Und willst dann die
o.g. Reperaturkosten von 4000 Euro kasieren. Ja moment. Was für ne
Reperatur ist das bitte?!?

Ein paar mal mit dem Hammer und dann mit der Sprühdose? Und dann
willst Du 4000 Euro dafür haben? Dann dritt ja wieder Szenario 1 in
"Kraft". Restwert nach Unfall + Reperaturkosten (2000 + 4000) = 6000 €
also schon wieder viel mehr als Du vorher hattest!

So gehts ja nicht - sagt die Versicherung - und damit hat sie Recht.
Auch rechtlich - Recht.

Reparier ruhig selber. Aber beweise, dass Du selbst repariert auch
hast. Wieviel Geld Du dabei ausgegeben hast - das kann Dir niemand
vorschreiben. Aber damit Du den vollen Betrag der Reperaturkosten
des Gutachters bekommst (4000 Euro) - müssen auch alle Schäden die
im Gutachten aufgeführt worden - repariert werden.

Aber das ist auch völlig logisch. Jede Reperatur erhöht den Zeitwert nach
Unfall - jede weggelassene Reperatur senkt den Zeitwert - und Deine
zu erwartenden 4000 Euro müssen nachher in Relation zum Wert des
Fahrzeuges stehen.

Oder anders - (viel) Gewinn darfst Du einfach nicht machen.
Sagt das Gesetz. Du darfst nicht Geschädigt werden - aber auch nicht
daran verdienen.

Und wie ich oben schon sagte. Der Gutachter schaut sich das ein zweites
Mal an (mein Gutachter - nicht Vers.) und meldet der Versicherung. Der
Kerl hat alles(!) fachmännisch(!) machen lassen. Ihr könnt die 4000Euro
ausbezahlen.

------

Nochmals. Du kannst jederzeit Deinen Wagen 100% Instand setzen lassen.
Ohne irgendwelche Nachteile. Willst Du Geld haben - dann repariere
gefälligst auch - willst Du NUR Geld - kein Problem - dann aber die
Differenz aus VOR Unfall und NACH Unfall Wert - was ja logisch ist.
Weil das ja auch der TATSÄCHLICHE Schaden ist.

Passt mir auch nicht - aber kann ich irgendwie verstehen.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Zitieren
Zitat:Hey Jörg,

also entweder hat sich da innerhalb der letzten Monate eine komplett neue Rechtslage ergeben (und ich bin nicht auf dem neuesten Stand), oder "jemand" will Dich kräftig verarschen.

Ersteres ist richtig.

Es gibt ein BGH-Urteil von 2003:

Zitat:Selbst reparieren und trotzdem kassieren! Restwert nach Autoschäden darf nicht abgezogen werden!
(AFP) Versicherungen, die nach einem Verkehrsunfall Reparaturkosten für ein Auto zu erstatten haben, müssen dies bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes tun. Der Restwert des Autos darf bei der Schadensberechnung nicht abgezogen werden, so lange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens nicht übersteigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied. (AZ: VI ZR 393/02)

Hier spielte es auch keine Rolle, ob das Auto und wie und von wem repariert wurde.

Leider gibt es nun eines von 2005 und das sagt was ganz anderes:

Zitat:Urteil: »Fiktive Abrechnung zukünftig eingeschränkt«
BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 70/04 – Urteil vom 15.02.2005
Ein Geschädigter kann nur dann Reparaturkosten, die den Aufwand für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs übersteigen, geltend machen, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat damit der Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis neue Grenzen gesetzt, so die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) in einer Mitteilung. Begnügt sich ein Unfallgeschädigter mit einer kostengünstigeren Teilreparatur, dann ist sein Erstattungsanspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt – auch dann, wenn ein Sachverständiger höhere Reparaturkosten veranschlagt hat. Nach der Rechtsprechung des BGH können Unfallgeschädigte zwar grundsätzlich auch Reparaturkosten fordern, die den Wert eines Ersatzfahrzeugs um bis zu 30 Prozent übersteigen, wenn sie ein besonderes Interesse an der Wiederherstellung ihres Autos geltend machen können. Allerdings stellten die Richter klar, dass dieser Grundsatz nur für tatsächlich vorgenommene Reparaturen gilt. Wer »fiktive«, von einem Sachverständigen geschätzte Kosten für eine fachgerechte und vollständige Reparatur ersetzt haben will, das Auto mit einer Teilreparatur aber nur in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt, ist auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt: Darunter verstehen die Gerichte den Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs, von dem der Restwert des Unfallwagens abgezogen wird.

Schon merkwürdig
Gruß
Chris :)
........................................................................................................
325iA-Touring
318is-Baur TC2 (49989-13)

Zitieren
Tja... dann gilt wohl das letztere zur Zeit.

Vergiss es mit reparieren und lass Dir Zeitwert minus Restwert auszahlen.
Repariere - aber weiße nach, dass Du es RICHTIG repariert hast.
Oder gib die Karre ab und lass "richtig" reparieren.

-----

Ganz ehrlich.
Wir warten auf diesen "ominösen" Restwertbetrag. Den hat der Gutachter
nämlich noch nicht erhalten. Erst dann reagieren "wir". Denn ich habe da
ein bisschen Angst.

Stellt Euch vor - ich repariere (mit Hilfe eines "Freundes") selber. Dann
gehe ich zum Gutachter und lasse mir bestätigen, dass alles i.O. ist.
Was, wenn die Versicherung das nun anzweifelt - oder der Gutachter
meint, dass das nicht so schön ist??? Dann hatte ich die Kosten meiner
Reperatur und bin auf die Gnade der Versicherung & Gutachters angewiesen.

Wenn der Restwertes meines Autos nicht so hoch ist - dann fordere
ich die Differenz ohne Reperatur ein und dann ist auch gut. Dann habe
ich das Geld gleich und kann in seelenruhe machen was ich will. Kommt
halt auf den Restwert an - und inwiefern der sich von den 3900€ minus
16% entfernt.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Zitieren
So - ich habe mich nochmals erkundigt.

Es ist definitiv neu vom Gesetzgeber. Man kann seinen Schaden
am Unfallwagen auch "privat" machen lassen. Bekommt das Geld des
Kostenvoranschlag aber nur heraus, wenn ein Gutachter einem
bestätigt, dass alle im Gutachten aufgeführten Schäden fachgerecht
behoben wurden.

Also nix Reperaturkosten aus dem Kostenvoranschlag auszahlen lassen
und irgendwann mal selber reparieren (lassen). Das geht Stand 2005
nicht mehr!

------

Was soll ich nun machen?!? Ich bin echt am Überlegen.
Ich habe das Gutachten nun komplett.

Wert des Coupe vor Unfall 4.150,00 Euro
Reperaturkosten laut Gutachten 3.963,00 Euro
Restwert nach Unfall des Coupe nun 1.230,00 Euro.

Szenario 1.
Ich gebe den Wagen einfach zu einer Werkstatt, bekomme einen Miet-
wagen und die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt ab. Fazit -
viel Lärm um nichts. Vorteil - keine weiteren Lauferreien / Scherereien
und der Wagen ist nachher "wie neu".

Szenario 2.
Ich lasse privat reparieren. Muss dann aber zum Gutachter und die
Reperatur nachweisen. Dann bekomme ich die 3.963,00 Euro abzgl. 16%
MwSt - also 3.577,00 Euro. Und muss hoffen, dass mir die 3.577,00 Euro
zur Reperatur privat ausreichen. Und dass es privat eben auch sauber
gemacht wird.

Szenario 3.
Ich lasse mir die Differenz ausbezahlen. Die 4.150,00 Euro abzgl. dem
Restwert von 1.230,00 Euro = 2.920,00 Euro. Die bekomme ich auch
Brutto. Dabei gibt es auch keine Probleme - die Versicherung würde diese
zahlen auch sofort akzeptieren - denn dass ist die "billigste" Lösung
für die Versicherung. Ich nehme also die fast 3.000,00 Euro und lasse
das Coupe wie es ist oder verkaufe es zBsp (Ebay & Co.) - lege
zusammen und kaufe ein "neues" Auto.

Schmerzensgeld, Aufallkosten für KfZ. pauschale etc.... das ist alles
eh Extra.


-----

Hmmm - wie würdet Ihr entscheiden?!?
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Zitieren
Wenn Du eine gute Werkstatt kennst (also eine, bei der Du nicht anschließend fünfmal reklamieren musst, bis der Wagen wieder halbwegs manierlich aussieht), nimm Version 1, sonst Version 3. Alles andere führt dazu, daß Du Dich noch lange (= jedes mal, wenn Du den Wagen siehst) über den Unfall (zu recht) ärgerst. Und das isses nicht wert.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
Ich bin jetzt mal in mich gegangen *g*.

Ich kenne niemand, der mir das Privat so macht, dass ich nicht fürchten
müsste, dass in 1, 2 Jahren der Rost blüht.
Alle "Ali`s" dieser Welt, die ich kenne, denen würde ich jetzt nicht 100%
vertrauen, dass das Coupe nachher richtig gemacht wurde. Auch meinem
"Russen" traue ich da nicht eine seriöse Reperatur zu.

Daher fällt Version 2 - privat reparieren - wohl flach.

---

Bleibt die Reperatur in einem "richtigen" Betrieb.
Oder die Variante 3 - Auszahlung der Differenz und Verkauf meines
Wagens. Wenn ich "meine Verkaufskünste" bei Ebay nun mit einbeziehe,
werde ich das Coupe nun verkaufen. Dazu den Differenzbetrag und ab
geht die Suche nach einem neuen Wagen.

Thats it.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Zitieren

....Version 3 und nix anderes...!

Schmerzfrei (Versicherungs-)Kohle kassieren,
den weissen Riesen möglichst gut verdrehen

und

ein neues Spiel, ein neues Glück...!

Gruß, Pit

Gruß, Pit :happy:

Zitieren
Ach ist das ein hin & her.

Meine Schwester ist ja Lackiererin. Aber das alleine reicht bei meinem
Auto nicht aus. Nun hat sie aber ihren Bekannten kontaktiert, bei dem
ich gestern war. Aber war noch nichts 100% sicher.

Nun bekam ich gerade einen Anruf - es passt zeitlich.

Das weiße Coupe wird gemacht. Vom Bekannten und meine Schwester
macht die ganze Zeit mit, "überwacht" und sie wird dann auch die Sachen
Hohlraum, Bodenschutz machen und am Ende alles lackieren.

*Duke* - hast ne PN - ich brauche die Heckschürze Coupe von Dir!

Der Preis ist heiß und meine Schwester bekommt ein nettes gebrauchtes
Notebook von mir :-)

-----

Werde mir also den Reperaturbetrag ausbezahlen lassen und "selbst"
machen. Und das Coupe behalten.


-----

Und was lernen wir daraus? Auch wenn Du bei nem Unfall keine Schuld
hast. Es ist ein hin & her gegurke - lass ich es machen - oder nicht.
Oder doch. Und wo? Welcher Preis ist heiß?!? Kostet am Ende viel Zeit
und Nerven.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Zitieren
Lass mich raten: Wenn der Wagen fertig ist, überlegst Du es Dir anders, verkaufst ihn als beinahe unfallfreien superseltenen Beinahe-Alpen-Alpina, lackiert in Alpinaweiss, für Unsummen bei ebay... Zwinker
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
Vielleicht kann ich nach dem Ganzen hin & her noch etwas zusammen
fassen, sollte es mal jemanden anderes erwischen (was hoffentlich
nie eintreffen wird).

Hat man am Unfall keine Schuld.
a) Anrecht auf Anwalt. Zahlt Gegenseite.
b) Anrecht auf Gutachter eigener Wahl, auch ohne vorher die
Gegenseite zu informieren.
c) Recht auf Mietwagen (Achtung. Mit Selbstbeteiligung. Da der
Gesetzgeber davon ausgeht, dass bei Benutzung des eigenen Wagens
ja auch Kosten entstehen. Daher muss man auch meistens sich am
Mietwagen beteiligen - oder - man nimmt einen Mietwagen der nächst
kleineren "Stufe").
d) Alternativ Nutzungsausfall.
e) Pauschale für Porto und andere Kosten.
f) Schmerzensgeld - am besten innerhalb 24 Stunden beim Arzt melden!


-----

Handelt es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden (130%
vom Zeitwert), hat man als Geschädigter 3 mögliche Szenarien.
Achtung! Die 130% sind kein Freibrief mehr. Wenn der Reperaturaufwand
die 100% des Zeitwertes überschreitet, muss man einen driftigen Grund
haben (nachweisen), dass der Wagen "reperaturwürdig" ist und man
bis 130% abrechnen kann!

Ansonsten - 3 Szenarien.

1. Ab mit dem Wagen in die Werkstatt und Versicherung + Werkstatt
rechnen direkt miteinander ab. Ist nat. die "einfachste" Lösung.

2. Man repariert den Wagen nicht. Bedeutet Zeitwert minus Restwert.
Das Ganze ist dann brutto! Man bekommt also den butto Zeitwert minus
Restwert. Außer, der Wagen ist ein Geschäftswagen. Dann das Ganze
ohne die MwSt.
Diese Version kann mitunter auch recht einfach sein. Denn man bekommt
"einfach" sein Geld ausbezahlt und es wird nachher nichts geprüft.

3. Neu (seit 2005 - in 2006 absolut durchgesetzt - haben mir jetzt
mehrere Karosseriebauer und RAe bestätigt). Man "lässt" privat
reparieren. Früher konnte man sich einfach den Betrag des KV minus
MwSt. ausbezahlen lassen. Nochmals - das geht heute definitiv nicht
mehr. Lässt man reparieren und will den Betrag des KV "kassieren" muss
in einem zweiten Gutachten der Gutachter bestätigen, dass ALLE
Schäden, die im Gutachten aufgeführt sind, behoben wurden. Erst
dann kann man sich den Betrag von der Versicherung abholen. Keine
Kontrolle - keine Kohle. Na ja... keine Kohle bzgl. des Betrages im KV.

------

Ich persönlich kombiniere 2 mit 3 sozusagen.
Hä?!?
Ich lasse mir den Zeitwert minus Restwert ausbezahlen. Und dann
repariere ich selbst mit Gebrauchtteilen und "Freunden". Dann habe
ich das Coupe repariert, muss aber mich keiner Prüfung unterziehen
und drauf hoffen, dass ich endlich das Geld bekomme.

Zwischen Version 2 und Version 3 sind bei mir gerade ein paar Euro
Unterschied. So dass ich Version 2 nehmen werde. Dann habe ich das
Geld sofort, die Versicherung der Gegenseite bockt nicht, weil diese
Version etwas günstiger ist und ich habe das Geld im Vorraus für die
Reperatur.

*Ende* der Geschichte. Dieses Posting - wie alle anderen Postings in
diesem Thread - stellen keine Rechtsberatung dar!
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
Zitieren
Zitat:Lass mich raten: Wenn der Wagen fertig ist, überlegst Du es Dir anders, verkaufst ihn als beinahe unfallfreien superseltenen Beinahe-Alpen-Alpina, lackiert in Alpinaweiss, für Unsummen bei ebay... Zwinker


Wie sieht das dann aus, wenn man nen Wagen im ultra seltenen ALPINAWEISS lackiert? Kann man schon die Lammfellrolle benutzen oder?
Zumindest indoormäßig hat das bei mir immer ganz gut geklappt Zwinker
Ab sofort ein Rausch für's ganze Leben ;-)
Zitieren
Gulp Hurra!!! Gulp

Eins vorweg: Ich habe leichte Kopfschmerzen. Und bin schlecht gelaunt. Und gehe morgen früh als allererstes zum Anwalt.

Eigentlich wollte ich nur Auto fahren. Eigentlich. Laufen drei schwarz gewandete osmanische Jugendliche mitten im fließenden Verkehr (natürlich von der Dönerbude auf der anderen Straßenseite kommend) mir konkret-krass vors Auto. Zum Positiven: Ich habe funkelnudelneue Reifen (ca. 200 km gelaufen) montiert. Zum Negativen: Mein Hintermann nicht.

Erkenntnis Nr. 1: Laufen konnten die Jungs.
Erkenntnis Nr. 2: Die Prallboxen der hinteren Stoßstange des E34 sind verdammt hart.
Erkenntnis Nr. 3: Wenn mir ein Vollpfosten hinten drauf fährt, ist er natürlich nicht mit seinem eigenen Auto unterwegs. Und hat natürlich weder Führerschein noch Personalausweis dabei.
Erkenntnis Nr. 4: Die Herren mit den grünen Mützen werden mir immer symphatischer, wieder mal sehr freundlich bedient worden. Und zuvorkommend waren die, die haben den Vollpfosten sogar bis nach Hause begleitet. Zwinker

War übrigens keine 500 m von der Stelle entfernt, an der mir vor einem halben Jahr der andere Vollpfosten hinten reingefahren ist ... Sauer
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
Zitat:Gulp Hurra!!! Gulp

Eins vorweg: Ich habe leichte Kopfschmerzen. Und bin schlecht gelaunt. Und gehe morgen früh als allererstes zum Anwalt.

Eigentlich wollte ich nur Auto fahren. Eigentlich. Laufen drei schwarz gewandete osmanische Jugendliche mitten im fließenden Verkehr (natürlich von der Dönerbude auf der anderen Straßenseite kommend) mir konkret-krass vors Auto. Zum Positiven: Ich habe funkelnudelneue Reifen (ca. 200 km gelaufen) montiert. Zum Negativen: Mein Hintermann nicht.

Erkenntnis Nr. 1: Laufen konnten die Jungs.
Erkenntnis Nr. 2: Die Prallboxen der hinteren Stoßstange des E34 sind verdammt hart.
Erkenntnis Nr. 3: Wenn mir ein Vollpfosten hinten drauf fährt, ist er natürlich nicht mit seinem eigenen Auto unterwegs. Und hat natürlich weder Führerschein noch Personalausweis dabei.
Erkenntnis Nr. 4: Die Herren mit den grünen Mützen werden mir immer symphatischer, wieder mal sehr freundlich bedient worden. Und zuvorkommend waren die, die haben den Vollpfosten sogar bis nach Hause begleitet. Zwinker

War übrigens keine 500 m von der Stelle entfernt, an der mir vor einem halben Jahr der andere Vollpfosten hinten reingefahren ist ... Sauer

Man sollte gegen solche Vollpfosten mal konkret krasse Fatwa aussprechen...
Feinstaub aus Leidenschaft
Zitieren
Hmmm, für 2000 EUR eine Fatwa aussprechen? Kein Witz, nur die Stoßstange und die Prallboxen sind kaputt, dahinter sieht es erstaunlich gesund aus (bis auf eine leicht angeknickte Tankaufhängung ...).
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
Das scheint eine Epidemie zu sein mit den Heckverkürzungen: erst mein treuer Benz, dann der schöne Winterwagen vom Imp, und jetzt das...

Aus
Zitat:Erkenntnis Nr. 1: Laufen konnten die Jungs.
schließe ich mal, dass die Helden sich zügig verkrümelt haben, nachdem es geknallt hatte... Herrje!

Zitat:War übrigens keine 500 m von der Stelle entfernt, an der mir vor einem halben Jahr der andere Vollpfosten hinten reingefahren ist ...
Vielleicht ist da so eine Art Bermuda-Dreieck, oder die Deppendichte ist da größer als im Umland Achtung, Ironie
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
Zitieren
Zitat:Aus
Zitat:Erkenntnis Nr. 1: Laufen konnten die Jungs.
schließe ich mal, dass die Helden sich zügig verkrümelt haben, nachdem es geknallt hatte... Herrje!
Bingo. Sauer
Zitat:
Zitat:War übrigens keine 500 m von der Stelle entfernt, an der mir vor einem halben Jahr der andere Vollpfosten hinten reingefahren ist ...
Vielleicht ist da so eine Art Bermuda-Dreieck, oder die Deppendichte ist da größer als im Umland Achtung, Ironie
Sei vorsichtig mit Deinen Reden. Es ist genau vor der Haustür von Oliver Lukas passiert.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
Nun, selbst auf Schutthalden sollen ja gelegentlich mal Rosen blühen... Fettes Grinsen
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
Zitieren
Und Oliver war natürlich nicht zu Hause ... diese Studenten von heute ... und ich hatte gehpfft, daß irgendwer ein Tässchen Kaffee für mich übrig hat, während ich im Regen stundenlang auf die Herren mit den grünen Mützen warten durfte und anschließend der länglichen Aufnahme des Sachverhalts (wie gesagt: Fahrer ohne Papiere ...) beiwohnen durfte.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
Wenn´s kommt, kommt´s eben dicke...

Der Austausch der Prallboxen und der Stoßstange sollte ja recht einfach selbst zu bewerkstelligen sein. Aber was ist mit der Tankaufhängung? Ist das auch ein "schraub-ab-und-schmeiss-weg"-Teil, oder sind dann doch kompliziertere (Schweiss-)Arbeiten nötig...? "Winterauto" hin oder her, am Ende soll doch alles wieder ordentlich sein, oder...?
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
Zitieren
Zitat:Wenn´s kommt, kommt´s eben dicke...

Der Austausch der Prallboxen und der Stoßstange sollte ja recht einfach selbst zu bewerkstelligen sein. Aber was ist mit der Tankaufhängung? Ist das auch ein "schraub-ab-und-schmeiss-weg"-Teil, oder sind dann doch kompliziertere (Schweiss-)Arbeiten nötig...? "Winterauto" hin oder her, am Ende soll doch alles wieder ordentlich sein, oder...?

Wenn die Bruderhilfe zahlt (der himmelblaue Rammlupo ist in kirchlichem Besitz...), werde ich bestimmt nicht ein einziges Schräubchen auch nur angucken. Das soll dann mal mein Haus- und Hof-Karosseriebetrieb machen. Die Tankaufhängung bekommt man mit einer Brechstange wieder ausreichend in Form. Eine ganz perfekt ordentliche Lösung würde bei dem Auto schnell zum Totalschaden mutieren, fürchte ich.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste