Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

300.000! Fahrzeuge vom Stuttgarter Fahreverbot betroffen
#61
Ein Bericht des SWR:

Zitat:Verwirrung um Fahrverbote geht weiter

Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) geht davon aus, dass das geplante Feinstaub-Fahrverbot in der derzeitigen Form vor Gericht nicht bestehen wird. Die von Bund und Ländern entworfene Kennzeichnungsverordnung treffe viele Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator zu Unrecht.
Zitat:Landes-Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) wies diese Darstellung im SWR-Fernsehen zurück und kritisierte den Stuttgarter Oberbürgermeister, der mit solchen Äußerungen quasi zur Klage gegen eine unbequeme Verordnung aufrufe. Zugleich stelle sie die von der Stadt Stuttgart gewünschten flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen für Benziner mit geregeltem Kat infrage.
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
Zitieren
#62
Ab wann kann man denn Klage einreichen?
Freude an der Arbeit
bringt Perfektion ins Ergebnis
(Aristoteles)
Zitieren
#63
da sind wohl 2 Möglichkeiten denkbar:

erstens, Du beantragst diese "grüne Plakette" (oder wie auch immer das Dingens heißt) und bekommst ne Ablehnung, dann kannst Du gegen den Ablehnungsbescheid klagen ...

oder:

Du bekommst ein Bußgeld und gehst dann gegen die Sache vor, dann müsste inzident die Rechtmäßigkeit der Bußgeldvorschrift geprüft werden können ...

vermutlich ist die erste Alternative die, welche in der Praxis am meisten gewählt wird und die auch meisten Sinn macht.

Gruß
Martin
Zitieren
#64
danke für die Info!
ja klar, wenn dann die erste Variante...

Gruß Manfred
Freude an der Arbeit
bringt Perfektion ins Ergebnis
(Aristoteles)
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste