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Rechtsfrage beim Gebrauchtwagenkauf,brauche Infos
#1
Hallo zusammen,
seit 2002 gibt es doch die Sachmängelhaftung,die jede Firma(und jeder freiberuflich Tätige)gewähren muß,wenn er seinen Firmenwagen an einen Verbraucher(also an Privat)verkauft.Wie leicht kann man das umgehen ?
Reicht es,daß ein Firmenmitarbeiter als Privatverkäufer im Kaufvertrag steht,um jegliche Gewährleistung auszuschließen,obwohl zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wagen sogar noch auf die Firma seines Arbeitgebers zugelassen ist ?Ich habe gestern stundenlang gegoogelt ,aber keinen vergleichbaren Fall gefunden.Ich meine,es handelt sich dann um ein Scheingeschäft zur Umgehung der Sachmängelhaftung,brauche aber Paragraphen oder Gerichtsurteile zum Belegen.Wer weiß was konkretes ?
Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#2
Ohne den Sachverhalt näher zu kennen, glaube ich, daß das recht aktuelle BGH Urteil unter beigefügtem Link sehr interessant sein könnte.

http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?070203

Bitte nicht nur den Tenor, sondern auch die Erläuterungen im Text weiter unten beachten!!! Der BGH entscheidet immer nur den konkreten Fall, beleuchtet aber in seiner Urteilsbegründung meist die rechtlichen Hintergründe der angegebenen Gesetze.

Wenn Dir das nicht weiterhilft oder Du Erklärungen brauchst, bitte alles weitere per PN.

Gruß

Martin
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#3
In meiner Eigenschaft als Automobilkaufmann mit Hauptaugenmerk auf die 3er Reihe schreib ich Dir heute Abend mal was ausführliches dazu!!

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Die Frage lautet wie folgt: WER Ist tatsächlicher Eigentümer des verkauften Fahrzeuges? Wenn als Verkäufer im Vertrag eine Privatperson
genannt ist, ist ein Gewährleistungsausschluß zulässig, denn dann geht man davon aus, das das Fahrzeug nicht mehr Teil des Betriebsvermögens ist! Dann obliegt es dem Käufer, das Gegenteil zu beweisen! Zwinker

Es ist durchaus zulässig, das man als Privatperson (hier Angestellter) ein Fahrzeug von seinem Arbeitgeber kaufen und weiterveräußern darf, sofern es aufs Jahr gesehen, in einem genau definierten Rahmen bleibt!

oder auch anderst:

Du kaufst eine ausgemergelte E 30 Möhre für 200.-€ und verkaufst die Teile, welche Du nicht brauchst, einfach über z.B. ebay weiter!
Das dürfte dann ungefähr auf das Gleiche rauskommen!!

Nun mal ehrlich, dort schreibst Du doch auch rein: ich bin Privat, ich gebe keine Gewährleistung. Das ist grundsätzlich ja auch zulässig, denn die angebotenen Teile sind (auch hier gilt: es darf einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten) nicht Teil eines Betriebsvermögens!! Somit kannst Du die Gewährleistung auch ausschliessen. Kaufst Du jetzt auch noch womöglich die alte Firmenrutsche (z.b. der alte E 30 für 200.-€) deines Arbeitgebers, ist er (theoretisch) gewährleistungspflichtig, d.h. er darf Dir gegenüber die Gewährleistung nicht ausschliessen. Denn Dein Chef ist ja Gewerbetreibender, bzw. er verkauft Dir Teile Deines Betriebsvermögens und ist in diesem Falle auch (wie gesagt: theoretisch, weil es um eine Uraltkarre für 200.-€ geht) Dir gegenüber Gewährleistungspflichtig. Nun nimmst Du Die Karre in Deiner Eigenschaft als Privatkäufer und verkaufst
Sie (meinetwegen auch noch gewinnbringend) weiter an den nächsten Privatkäufer. Dann darfst Du selbstverständlich die Gewährleistung ausschliessen. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar, d.h. Dein Gewährleistungsausschluß im Vertrag an Deinen Käufer ist rechtsmäßig und vollkommen legitim ausschliessbar! DU (Verkaufer) Privat und Dein Käufer auch privat!! Somit ist ein gewährleistungsausschluß rechtlich wirksam und rechtens!!!

Entscheident ist einzig und alleine, ob DEIN Vertragspartner Teile seines Betriebsvermögens verkauft oder ob es sich um sein privates Eigentum handelt. Darin liegt der Unterschied!!!

Alles entscheident sind folgende Dinge:

Wer ist Dein Vertragspartner?? Die Firma oder der Privatverkäufer? Nur in ersterem Falle hast Du (theoretisch) Gewährleistungsansprüche.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich?? Wie alt ist das Auto??

Was für ein Vertragsformular wurde verwendet und was wurde an individuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag vereinbart??

In Deutschland gibts ein Sprichwort: Wer schreibt, der bleibt!!

P.S. Ich vertrete hier meine Private Meinung! Zwinker
Sie stellt keine Rechtsberatung dar und es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet geleitet werden!!

verstehst Du jetzt, was ich meine?? Haare zu Berge:


"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#4
Zitat:Hallo zusammen,
seit 2002 gibt es doch die Sachmängelhaftung,die jede Firma(und jeder freiberuflich Tätige)gewähren muß,wenn er seinen Firmenwagen an einen Verbraucher(also an Privat)verkauft.Wie leicht kann man das umgehen ?

...und seit Adolf (bis heute) gibt's das Rechtsberatungsgesetz. Da stellt sich bisweilen auch die Frage "Wie leicht kann man das umgehen ?" Fettes Grinsen
Feinstaub aus Leidenschaft
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#5
Hallo zusammen,
Danke erstmal für eure Antworten.Es geht um einen genau 3 Jahre alten Firmenwagen mit 103.000km,der alle Inspektionen beim Vertragshändler bekommen hat.Der hat,durch mangelhafte Wartung(bei Inspektionsintervallen von 30.000km muß man halt zwischendurch mal nach dem Ölstand schauen)6 Monate vor dem Verkauf ein verbranntes Ventil ersetzt bekommen und 6 Wochen,bevor das Fahrzeug über einen Firmenmitarbeiter,der mir gegenüber sagte,er betreue den Fuhrpark der Firma,beim Händler 2 Liter Öl nachgefüllt bekommen;d.h. der Ölstand war 1 Liter unter Minimum.Direkt nach dem Kauf habe ich eine Inspektion mit Ölwechsel machen lassen,und anschließend festgestellt,daß er so ca.1Liter Öl
auf 700km(entspricht 1,5l auf 1000km) braucht,was man auch an frühzeitig verdreckten Zündkerzen sieht,so war die Zündkerze des 4.Zylinders nach 2.000km so verschmutzt,daß sie ersetzt werden mußte.
Ich meine jetzt,daß der angeblich private Verkäufer das gewußt haben muß und gehe von arglistiger Täuschung aus.
Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#6
Thomas, Du hast PN

Gruß

Martin
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