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Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen
#95
Zitat:
Zitat: Gibt´s heute Langeweile zu verzeichnen?? Die Anfangsfrage von AlpinaManne ist immernoch wie man Zeitgenössisch definiert
Hallo Markus,
nun ja, es herrscht Dauerregen im schönen NRW Zwinker Fettes Grinsen und die Anfangsfrage von Manfred
definiert sich über den Anforderungskatalog des TÜV für die Begutachtung von Oldtimern,
auch wenn dieses Gesamtwerk seit dem 01.03. nur noch eine historische Bedeutung hat.

http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf

Sonne Gruß Uwe
Zitat:
Zitat:
Zitat:Insgesamt darf der Eindruck eines serienmäßigen Fahrzeuges nicht zerstört werden.

Das trifft es genau finde ich!

mfg
Ronny
Das sehe ich auch so!
Hallo Martin, Hallo Ronny, Hallo Manfred,
da schliesse ich mich an und unsere Ansichten entsprechen auffallend dem letzten Kriterium,
welches an das "Erscheinungsbild" ( Link - siehe oben ) gestellt wird.

- Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren
Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter dem Grundsatz
des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu beurteilen.
- Das Fahrzeug muß weitgehend frei von Rost sein.
- Generell muß das originale Erscheinungsbild erhalten bleiben.

Sonne Gruß Uwe


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Nachrichten in diesem Thema
RE: Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen - von Anonymer User - 28.05.2007, 20:39
RE: Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen - von E30-Cabrio-NRW - 29.05.2007, 11:15
RE: Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen - von Anonymer User - 29.05.2007, 19:37
RE: Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen - von Anonymer User - 29.05.2007, 21:04
RE: Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen - von Anonymer User - 29.05.2007, 21:10
RE: Zeitgenössischer Zustand von Fahrzeugen - von Anonymer User - 29.05.2007, 21:28



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