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Nun ist es amtlich: Grüne Plakette auch mit "altem" GKAT
#61
Korrektur nach einer Anfrage beim Umweltministerium Baden-Württemberg vom heutigen Tage:

Dort ist man nun der Ansicht, daß Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen vor 1971 und nachweislich nicht-nachrüstbare Fahrzeuge danach nur dann fahren dürfen, wenn erstens eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde und der Wagen zu nicht-aufschiebbaren Fahrten aus zwingendem Grund (z.B. Polizei- / Feuerwehr / Müllabfuhr im Einsatz, Arzt im Einsatz schon nicht mehr) genutzt wird. Sauer
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#62
Kommt mit einem Auto ohne Plakette bloß nicht in die Region Stuttgart. Dort ist zwischen Heilbronn und Tübingen ein Durchkommen nur noch für profunde Kenner der kleinen Schleichwege ein Durchkommen - oder es bleibt noch die BAB. Aber glaubt nicht, dass die Bundesstraßen frei wären. Eine Umleitungsbeschilderung ist nicht vorgesehen und wohl auch kaum möglich.
Vielleicht sollte ich geführte Touren durch den Dschungel der Fahrverbote anbieten??? Verwirrt
Zitat:Das ist ja Irrsinn Nummer 2: Angenommen alte katlose Benziner würden tatsächlich wegen des Umweltzonen-Gedöns durch neue Diesel ersetzt: Die meisten Diesel-Kleinwagen, selbst ganz neue Modelle wie der neue Renault Twingo, haben gar keinen Rußfilter. Im Vergleich zu einem katlosen Benziner, dessen Partikelausstoß nahe null liegt, ist deren Partikelausstoß dramatisch höher - sie bekommen aber die grüne Plakette. Ganz durchdacht ist das alles nicht.
Herrje!
Au weia, das war mal wieder Tanja Gönner (CDU) und ihre uninformierten Spießgesellen.
Gulp
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
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