07.10.2006, 15:36
Zitat:Die wären doch nicht so blöd, ein Gesetz zu verabschieden, das sich so leicht aushebeln lässt, oder?
Doch!
Die konnten ja nichtmal die NPD verbieten. Da geht doch gar nix...
Zitat:Die wären doch nicht so blöd, ein Gesetz zu verabschieden, das sich so leicht aushebeln lässt, oder?
Zitat:dass nicht mehr viel davon übrig bleibt...von den Feinstaubproduzenten !
Zitat:Vermutlich ein Verbot (und ich meine nicht Fahrverbot, sondern Verbot) von Benzinern schlechter als Euro 2, denn erst ab Euro 2 ist eine wirksame Verdunstungs-Begrenzung fürs Benzin gefordert ......schon wieder ein Grund einen E30-Motor einzubauen
Zitat:Und wie machst Du das mit dem Tank? Eine Euro2-Eintragung ohne entsprechende Tankanlage dürfte nicht viel nutzen (wieso bekommt man die überhaupt?).War mir klar, dass das kommt
Zitat:Aber was zählt ist, auf''m Platz ähh, im Brief (Eintragung)
Zitat:Bei Benzinern geht es ja nicht um Feinstaub. Sogar der Gesetzgeber ist schlau genug, um zu wissen, daß aus Benziner-Auspuffen keine nennenswerte Menge an Feinstaub rauskommt. Bei Benzinern geht es um die Stickoxid-Emissionen. Nicht, daß die irgendetwas mit Feinstaub zu ztun hätten, aber auch da sind seitens der EU geringere Grenzwerte vorgeschrieben und so hat man beides der Einfachheit halber zusammengebastelt. Dumm nur, daß man sich auf diese Weise ein Ozon-Problem einhandelt, aber auch da wird den Politikern was schlaues einfallen. Vermutlich ein Verbot (und ich meine nicht Fahrverbot, sondern Verbot) von Benzinern schlechter als Euro 2, denn erst ab Euro 2 ist eine wirksame Verdunstungs-Begrenzung fürs Benzin gefordert ...
Zitat:weil ein serienmässiges euro 1 auto diese einrichtungen schon hat....
bei meinem audi 100 c 4 wars zumindest so
gruss
WBvT61
Zitat:sogar mit automatik
gruss
WBvT61
Zitat:Dann sollte bei einem Euro2-Eintrag das doch kein Problem seinZitat:Aber was zählt ist, auf''m Platz ähh, im Brief (Eintragung)
Zumindest für die grüne Plakette isses nicht so, der Euro1-Eintrag nutzt bei Motoren bis 2 Liter Hubraum nur bedingt. Du musst nachweisen, dass Dein Wagen konform zu Anlage XXIII StVZO oder RL 70/220/EWG Anhang III A oder RL 91/441/EWG ist (im günstigsten Fall geht's über die Schlüsselnummer, bei einigen 320i braucht man eine Herstellerbescheinigung...), sonst gibt's keine Plakette.
Zitat:Ich hab mich mit der Materie noch nicht wirklich befasst und ich hoffe immer noch, dass es dazu nicht kommt...
Zitat:JaaaZitat:Ich hab mich mit der Materie noch nicht wirklich befasst und ich hoffe immer noch, dass es dazu nicht kommt...
Der Firlefanz ist schon durch, dass kommt unaufhaltlich.
Zitat:Dann sollte bei einem Euro2-Eintrag das doch kein Problem seinHmmm, also so lange nur Euro1 gefordert ist, hast Du mit Deinem Euro2-Eintrag natürlich kein Problem. Nun wird's haarig: Zwischen Euro 1 und Euro 2 gibt es zwei Unterschiede: Erstens wird bei Euro 2 das Abgasverhalten nach einem Kaltstart berücksichtigt (der Euro1-Meßzyklus beginnt erst, wenn der Wagen warmgefahren ist) und zweitens zählt bei Euro2 nicht nur das, was aus dem Auspuff kommt - auch der ganz normal verdunstende Kraftstoff zählt als Kohlenwasserstoff-Emission. Allerdings wurde bei Nachrüstlösungen teilweise auf den teuren Nachweis der Verdunstungs-Grenzwerte teilweise verzichtet ...
oder