03.04.2005, 14:56
Zitat:bei meinem Fahrzeug ist ein Gewindefahrwerk mit Tieferlegung und einer Radreifenkombination in Brief und Schein vom TÜV eingetragen worden. Danach wurde auch nachträglich nichts verändert.
Kann mein Fahrzeug trotzdem stillgelegt werden (durch Polizei bei einer Kontrolle)?
Das klingt derart skurril, daß Dein Weg schnurstracks zum Rechtsanwalt führen sollte.
Aber grundsätzlich kann der TÜV beim Eintragen Fehler machen (wofür niemand so ohne weiteres haftbar zu machen ist) und grundsätzlich kann die Polizei vorschriftswidrige / nicht verkehrssichere Autos stillegen. Wie das in diesem verschwurbelten Einzelfall ist, wird nur ein Jurist herausbekommen...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)