03.04.2005, 15:12
Zitat:.... und grundsätzlich kann die Polizei vorschriftswidrige / nicht verkehrssichere Autos stillegen. Wie das in diesem verschwurbelten Einzelfall ist, wird nur ein Jurist herausbekommen...
Ist ein Auto mit Scheinwerferunterkante 45 cm trotz eingetragener Tieferlegung und eingetragener Rad-Reifenkombination vorschriftswidrig bzw. nicht verkehrssicher? Kann deshalb das Fahrzeug stillgelegt werden?
Oder andersrum gefragt: Trägt ein TÜV meine 45cm Scheinwerferunterkante nachträglich (zusätzlich zu meinem schon eingetragenen Fahrwerk und Rad-Reifenkombination) ein - obwohl 50cm vorgeschrieben sind?
Ich möchte nur für die Zukunft vorsorgen, falls ich mal angehalten werde.
Grüße - Manfred