Hallo zusammen.
Nun habe ich Antwort von Vredestein.
Ein Formbrief ("Brief 305") ohne persönliche Anrede, ohne Unterschrift und ohne Nennung des Namens des zuständigen Mitarbeiters.
Ich zitiere ihn hier mal ungekürzt:
Merke:
Der Reifen gibt nach Meinung von Vredestein "Anlaß zur Beanstandung". Die Einschnürung und der damit verbundene unrunde Lauf sind allerdings "fabrikationsbedingt". Was aufgrund der Mängelhaftungsbedingungen von Vredestein dazu führt, daß ich entweder auf diesem Reifen weiterhumpeln oder mir auf eigene Rechnung einen hoffentlich besser geratenen Reifen kaufen darf.
Sollte sich hier im Forum ein Jurist herumtreiben: Wo liegt der Unterschied zwischen "fertigungsbedingten" Mängeln (Vredestein haftet) und "fabrikationsbedingten" Mängeln (Vredestein haftet nicht)?
Nun habe ich Antwort von Vredestein.
Ein Formbrief ("Brief 305") ohne persönliche Anrede, ohne Unterschrift und ohne Nennung des Namens des zuständigen Mitarbeiters.
Ich zitiere ihn hier mal ungekürzt:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie Anlass zu einer Beanstandung haben.
Die im Betreff aufgeführte Bereifung wurde sorgfältig auf den von Ihnen angegebenen Fehler (Ausbeulung) überprüft; material- und fertigungstechnisch bedingte Mängel sind auszuschließen.
Ein Gewebeschaden liegt nicht vor. Die Zusammensetzung der Karkassenlagen kann bei einlagigen Gürtelreifen zu leichten Einschnürungen in der Seitenwand führen.
Diese sind fabrikationsbedingt und stellen die Einsatzfähigkeit der Reifen nicht in Frage.
Bitte haben Sie Verständniss dafür, dass wir aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes und unserer Mängelhaftungsbedingungen keine Ersatzansprüche anerkennen können.
Mit freundlichen Grüßen
VREDESTEIN GMBH KOBLENZ
Merke:
Der Reifen gibt nach Meinung von Vredestein "Anlaß zur Beanstandung". Die Einschnürung und der damit verbundene unrunde Lauf sind allerdings "fabrikationsbedingt". Was aufgrund der Mängelhaftungsbedingungen von Vredestein dazu führt, daß ich entweder auf diesem Reifen weiterhumpeln oder mir auf eigene Rechnung einen hoffentlich besser geratenen Reifen kaufen darf.
Sollte sich hier im Forum ein Jurist herumtreiben: Wo liegt der Unterschied zwischen "fertigungsbedingten" Mängeln (Vredestein haftet) und "fabrikationsbedingten" Mängeln (Vredestein haftet nicht)?
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Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)