31.07.2007, 13:26
Njein, es gilt der vermutete Tag der ersten Zulassung. Wenn der Wagen im Ausland verkauft wurde und die Papiere verschollen sind, wird das Erstzulassungsdatum im Zweifelsfall geschätzt. Hauptsache, man kann nachweisen, dass der Wagen mal irgendwann zugelassen war (selbst das geht ohne Fahrzeugpapiere).
Warum steht eigentlich im TÜV-Bericht, daß das Fabrikschild am Wagen steht, auf den Fotos ist aber eins drauf? Und zwar mit alten Nieten?
Warum steht eigentlich im TÜV-Bericht, daß das Fabrikschild am Wagen steht, auf den Fotos ist aber eins drauf? Und zwar mit alten Nieten?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)