18.09.2007, 21:31
Zitat:Was ist der Unterschied von Eigentümer und Besitzer?
Genau genommen ist es der Unterschied zwischen der TATSÄCHLICHEN Herrschafts- und Verfügungsgewalt und der RECHTLICHen (Eigentum regelt sich im BGB irgendwo um die 930er-§§ ) Verfügungsgewalt....und bitte nie das Thema "Miteigentum" vergesssen