20.09.2007, 16:56
Zitat:Ich darf mal einen Auszug aus der "EU Zulassungsbescheingung Teil II" (= rechtlicher Nachfolger des guten, alten, deutschen KFZ-Briefes).....zitieren!
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgeweisen"
Alles klar?
Hui, das ist ja ne Steilvorlage, um das Thema "Inhaberpapier" ausführlich zu erörtern ("qualifiziertes Inhaberpapier und hinkendes Legitimationspapier" - oder umgekehrt?)
Wer macht mit?
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