21.09.2007, 21:49
Guten Abend,
das ist doch ganz einfach:
Der Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache etc. Der Eigentümer hat die rechtliche bzw. indirekte Gewalt über eine Sache.
Vielleicht sollten wir jetzt noch den Erfüllungsgehilfen ins Spiel bringen!
euer
touringfan
das ist doch ganz einfach:
Der Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache etc. Der Eigentümer hat die rechtliche bzw. indirekte Gewalt über eine Sache.
Vielleicht sollten wir jetzt noch den Erfüllungsgehilfen ins Spiel bringen!
euer
touringfan