Zitat:E30-Cabrio-NRW Verfasst am: 24.09.2007 16:14
Hallo Stephan,
leider nein. Eine Aufrüstung auf Euro 2 mittels KLR ist lediglich mit Werkskat möglich.
Gruß Uwe
@ Stephan
1. Schaue nach, wieviel KW in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Sind in den Papieren 77 KW eingetragen, kanst Du zwar einen G-kat nachrüsten, das Fahrzeug aber später nicht mehr auf Euro-Norm 2 mittels eines Kaltlaufregelventils umrüsten. Hat der motor eine Motoleistung von 75 KW, kannst Du ohne Weiteres den Werks-Kat nachrüsten und ihn anschließend auf Euro-Norm 2 umrüsten.
2. Schaue nach, welchen Motorkennbuchstaben hat. Der Motorkennbuchstabe ist auf dem Motorblock, genauer gesagt am Getriebeflansch eingeschlagen. at der Motor die Bezeichnung 18 4 K kannst Du ohne Weiteres den Werks-Kat nachrüsten und ihn anschließend auf Euro-Norm 2 umrüsten. Hat der Motor den Kennbuchstaben 18 4 E kannst Du den Motor nur durch einen Nachrüstkat ausrüsten, ihn später allerding nicht auf Euro-Norm 2 umrüsten.
Der 75 KW-Motor 18 4 K hat die geringe Verdichtung von 8,2:1, der 77 KW-Motor 18 4 E hat die hohe Verdichtung von 9,5:1.
Viele Erfolg
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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