Kein Problem. Die kohlendioxid-basierte Steuer wird nur eingeführt für Modelle ab Euro 4. Wer einen neuen Wagen kauft, muß ihn entsprechend des Kohlendioxidausstoßes versteuern, wer schon ein Euro4-Auto hat, kann wählen, ob er nach alter oder neuer Steuer veranlagt wird. Vor Euro 4 musste der Kohlendioxidausstoß nicht bei der Typzulassung ermittelt werden, kann also als Besteuerungs-Grundlage nicht herangezogen werden.
Bisher wurde diskutiert, bei Euro 3 und Fahrzeugen mit unbekanntem Schadstoffausstoß ales zu lassen wie bisher, Euro 2 auf ca. 8,10 EUR / 100 ccm zu verteuern und Euro 1 auf ca. 18,50 EUR/100 ccm.
Bisher wurde diskutiert, bei Euro 3 und Fahrzeugen mit unbekanntem Schadstoffausstoß ales zu lassen wie bisher, Euro 2 auf ca. 8,10 EUR / 100 ccm zu verteuern und Euro 1 auf ca. 18,50 EUR/100 ccm.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)