07.08.2008, 00:02
Zitat:1. Nebelscheinwerfer: Raus damit und gegen Blindabdeckungen ersetzen, Schalter raus und gegen einen Schalter für Nebelschlußleuchte ersetzen.Viel zuviel Arbeit. Vermutlich hat der Prüfer nur bemerkt, dass sich die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltetem Fernlicht einschalten lassen. Manche Prüfer wissen nicht (mehr), daß das mal erlaubt war. Seit ca. 10 Jahren müssen sich die Nebelscheinwerfer beim Aufblenden abschalten, schließlich ist die Kombination Nebelscheinwerfer-Fernlicht total unsinnig. Beim E30 war die Schaltung, die den gleichzeitigen Betrieb von Nebelscheinwerfer und Abblendlicht ermöglicht, bis zum Schluß (und völlig legal) Serie. Einfach den Prüfer freundlich auf das Baujahr des Wagens aufmerksam machen. Andere Spielarten derselben Güte: Die fehlende Nebelschlußleuchte / Lechtweitenregulierung vor Bj. 1991, fehlende Rücksitzgurte vor Bj. 4/79, fehlender rechter Aussenspiegel vor Bj. 90. Ist heute alles vorgeschrieben, war damals alles entweder nicht vorhanden oder Extra gegen Aufpreis.
Zitat:3. Kraftstoffleitungen: Befinden sich an der linken Unterseite. Den ost wegschleifen, Farbe drauf, Kaffee trinken.
Und wenn man zum Lackieren Hammerit benutzt, ist es sogar eine dauerhafte Reparatur, gegen die nicht im Geringsten etwas einzuwenden ist.
@Lutz: Du sollst doch nicht soviel Kaffee trinken.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)