25.02.2010, 16:02
Die Tatsache, daß aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, ob der Wagen Automatik oder Handschaltung hat, könnte natürlich das Straßenverkehrsamt dazu bewegen, etwas einzutragen, was nicht eingetragen werden darf. Rechtlich dürfte das aber für den Fahrzeughalter und die Werkstatt, die ihm zuliebe die Einbaubestätigung falsch ausfüllt, unvorteilhaft sein ...
Grüße
Ralf
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)