20.09.2010, 16:07
(20.09.2010, 15:41)Peter schrieb: der Airbag könnte ja auch beim Postversand "in die Luft gehen".
Der Versand von Sprengstoff ist verboten, siehe Beförderungsordnung der Paketdienste.
Tests an "alten" Airbags haben ohne Ausnahme funktioniert, da sehe ich das Steuergerät für problematischer an.
Viele Grüße
Frank
"Woran arbeiten Sie?" wurde Herr K. gefragt. Herr K. antwortete: "Ich habe viel Mühe, ich bereite meinen nächsten Irrtum vor."