22.09.2010, 20:58
Nachtrag:
Es wurde gesetzlich geregelt: HU und Au - Bescheinigungen müssen grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden und auch bei Halterwechsel/Ummeldung/Zulassung vorhanden sein.
Ohne dem geht bundesweit nix mehr.
Fehlende Nachweise bei Kontrollen kostet Bussgeld.
Fehlende Nachweise bei Ummeldung: Kurzkennzeichen beschaffen, Neue Abnahme erforderlich.
Gruss
Buddy
Es wurde gesetzlich geregelt: HU und Au - Bescheinigungen müssen grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden und auch bei Halterwechsel/Ummeldung/Zulassung vorhanden sein.
Ohne dem geht bundesweit nix mehr.
Fehlende Nachweise bei Kontrollen kostet Bussgeld.
Fehlende Nachweise bei Ummeldung: Kurzkennzeichen beschaffen, Neue Abnahme erforderlich.
Gruss
Buddy