Das geht so leider inzwischen nicht mehr. Seit im Rahmen der Partikelfilternachrüstung bei Dieselfahrzeugen sehr viel Schindluder mit Einzelabnahmen getrieben wurde, hat der Gesetzgeber 2009 einen Riegel vorgeschoben: Die Abnahme über Einzelgutachten ist zwar noch möglich, der Wagen darf also weiterhin betrieben werden, auch wenn ein Abgasminderungssystem verbaut ist, in dessen ABE das betreffende Fahrzeugmodell nicht aufgeführt ist, aber eine solche Einzelabnahme führt nicht mehr zu einer Steuerreduzierung oder ggfs. zu einer Besserstellung in Umweltzonen. Die Zeiten sind vorbei.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)