01.11.2005, 22:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2005, 21:50 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Rolf,
diese Frage habe ich auch schon mal gestellt und für den Fall, das die Laufleistung
von 60.000 km nicht erreicht wird, wurde ja extra die 4 Jahresfrist eingeführt, weil
der Zahnriemen gerade dann altert und brüchig wird, wenn das Fahrzeug sehr
wenig bewegt wird.
Gruß Uwe
diese Frage habe ich auch schon mal gestellt und für den Fall, das die Laufleistung
von 60.000 km nicht erreicht wird, wurde ja extra die 4 Jahresfrist eingeführt, weil
der Zahnriemen gerade dann altert und brüchig wird, wenn das Fahrzeug sehr
wenig bewegt wird.
Gruß Uwe