27.05.2013, 10:32
(26.05.2013, 23:57)Ralf schrieb: Wenn der Radarwagen mitten auf dem Radweg gestanden hat, war das Knöllchen übrigens nichtig: Das Parken auf Radwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und die Blitzfirmen bzw. Gemeinden dürfen keine Ordnungswidrigkeiten begehen, um andere Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen ...
Unsinn!
Nach § 35 StVO im hoheitlichen Auftrag unterwegs = Narrenfreiheit.
Da würde eher der Regen als Einspruchsgrund zum Ziel führen.
Da sowohl Radar als auch Lasermessung bei Regen oder Schnee oder allem dazwischen was vom Himmel fällt erwiesen ungenau sind.
Aber wer tut sich das wegen 15€ ohne weitere Rechtsfolgen an.