27.05.2013, 18:28
(27.05.2013, 18:05)Regensburger schrieb: Um gleich noch mit einem weiteren, häufig vorkommenden Missverständnis aufzuräumen, kann ich hier auch gleich noch dazu schreiben, dass alle Amtsträger der Städte und Gemeinden oder per Verordnung dazu ermächtigte Personen, lt. § 111 OWiG ermächtigt sind Personalien von Betroffenen festzustellen.
...ja, ja die Bayern - machen manchmal schon ihre eigenen Vorschriften.
Während in allen anderen Bundesländern das Befahren der Umweltzonen mit 06-Kennzeichen erlaubt ist, lassen sich die bayrischen Städte dies mit einer Ausnahmegenehmigung im Wert von € 200,00 vergolden.