27.05.2013, 18:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2013, 18:42 von Regensburger.)
Leute nicht nur Bayern...
Zuständigkeitsverordnungen gibts in allen Bundesländern, für alles mögliche...
Zum Eingangspost wäre dann auch noch zu erwähnen, dass die erwirtschafteten Gelder, erst mal bei der Stadt/Gemeinde bleiben.
Erst nach einem Urteil vor Gericht gehen die Bußgelder in die Länderkassen.
Die Bußgelder der Polizei hingegen, kommen zu den entsprechenden Bußgeldstellen, der Regierungsbezirke.
Also nix mit Staatskasse...zumindest nicht direkt.
Zuständigkeitsverordnungen gibts in allen Bundesländern, für alles mögliche...
Zum Eingangspost wäre dann auch noch zu erwähnen, dass die erwirtschafteten Gelder, erst mal bei der Stadt/Gemeinde bleiben.
Erst nach einem Urteil vor Gericht gehen die Bußgelder in die Länderkassen.
Die Bußgelder der Polizei hingegen, kommen zu den entsprechenden Bußgeldstellen, der Regierungsbezirke.
Also nix mit Staatskasse...zumindest nicht direkt.