23.12.2005, 18:16
Zitat:eigentlich müssten da doch die estnischen Steuerbehörden bei der Einfuhr zuschlagen, oder ?...so denk ich das auch.
Zitat:@EE-TargaWenn man davon aussgeht das Estland ähnliche Steuern hat ist der Ablauf schon sehr ähnlich.
Wie aber die Zollbedingungen nach Estland aussehen, da kann ich dir keine Infos geben.
Es ist richtig, gesammt 26% auf den Betrag der im Kaufvertrag steht sind in D als Steuer zu entrichten.
Wenn man ein Auto aus der CH nach D einführt.
Nur:
1. Zu zahlen in Estland
2. Ueberführungskennzeichen ebenfalls aus Estland !!!
Alternativ besteht ja auch die Möglichkeit die Fuhre auf einem Hänger zu laden bzw zu transportieren.
....ein weiter Weg
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Zitat:Das deutsche Überführungskennzeichen bekommst Du ohne Angabe von Fahrzeugdaten, Du musst nur die Fahrzeugart (PKW/LKW/Motorrad) angeben. Den Rest kannst Du dann selbst in die behelfsmäßigen Fahrezugpapiere eintragen.@Ralf
Du meinst jetzt aber das ROT unterlegte Ueberfuhrkennzeichen, oder ?
Das gelb unterlegte kriegst nur mit Fz-Papiere und Doppelkarte !!
Mach da mal nenn Preisvergleich zwischen beiden Mäglichkeiten
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BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.