03.03.2006, 10:01
Das Problem ist in der ganzen EU dasselbe - der Wagen muß den geltenden technischen Vorschriften am Ort der Zulassung und zum Zeitpunkt der Zulassung entsprechen. Da kommste nicht drumrum.
Und demnächst darf so ein Auto nicht mal mit einer roten 07er Nummer bewegt werden. Der DEUVET wollte durchsetzen, daß einheitlich festgeschrieben wird (bisher war's Verhandlungssache bei der Zulassungsstelle), daß das Fahrzeugalter ab Fertigungsdatum zählt und nicht ab Erstzulassung. Beschlussen wurde natürlich 30 Jahre ab Erstzulassung...
Und demnächst darf so ein Auto nicht mal mit einer roten 07er Nummer bewegt werden. Der DEUVET wollte durchsetzen, daß einheitlich festgeschrieben wird (bisher war's Verhandlungssache bei der Zulassungsstelle), daß das Fahrzeugalter ab Fertigungsdatum zählt und nicht ab Erstzulassung. Beschlussen wurde natürlich 30 Jahre ab Erstzulassung...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)