12.03.2006, 23:27
Einspruch, Euer Ehren: Das Biest wurde irgendwann (ca. 1980-1982) vorgeschrieben, damit der dumme Heimschrauber nicht mehr an der CO-Einstellschraube herumdreht. War die Kappe beschädigt oder weg (oder lag der CO-Wert über 4,5 %) gab es keine TÜV-Plakette. In der Praxis hat die Regelung nie gegriffen, weil die ASU eingeführt wurde, als die ersten Jahrgänge mit diesen Käppchen zum TÜV mussten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)