01.06.2006, 12:02
Zitat:Uiuiuiui! Das empfohlende Vorgehen dürfte aber hart an der Grenze zur Verletzung abfallrechtlicher Vorschriften liegen.
Wieso?
Das Abfallgesetzt sieht eine ausdrücklich Wiederverwendung vor Verschrottung / Endsorgung vor.
Für das letzte Kehrblech / Schäfelchen brauchts dann doch noch den Entsorgungsnachweis.
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