Zitat:@ Ralf also bei meiner Zulassungstelle habe ich die Möglichkeit ein Auto was mindestens 20 Jahre alt ist, als Youngtimer zuzulassen.
Allmählich ahne ich, was Du meinst. Du meinst eine rote 07er.
Also erstens ist das Auto, auch wenn Du eine rote 07er dranschraubst, nicht zugelassen, sondern bleibt stillgelegt. Und darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum sein: primär für Fahrten zu Oldietreffen, aber auch für Fahrten zu Werkstätten, zur Fehlerdiagnose, Überführungsfahrten, Probefahrten zum Verkauf ...
Zusatzproblem: Das Auto darf (Ausnahme: im Rahmen einer zulässigen Fahrt) nicht im öffentlichen Verkehrsraum -das sind auch öffentlich zugängliche Privatparkplätze wie z.B. Supermarktparkplätze und öffentliche Parkhäuser) abgestellt werden.
Und zweitens geht das mit diesem Auto eh' nicht, denn zum 1.3.07 wird das Mindestalter auf 30 Jahre hochgesetzt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)