23.06.2006, 11:53
Zitat: Meine Hoffnungen waren ehrlich gesagt nicht sehr groß, da ich befürchtete, daß das gute Stück im Zeitalter elektronischer Datenspeicherung schon längst in den Schredder gewandert war. Es scheint also noch möglich zu sein, an den Erstbrief heranzukommen.Hallo,
elektronische Datenspeicherung hin oder her, Behörden müssten sich doch theoretisch
immer noch an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen halten und das wären doch 5 oder
sogar 10 Jahre, oder?!
Gruß Uwe