23.06.2006, 13:58
Gilt das auch für entwertete Dokumente im Original, deren Inhalt dem KBA ohnehin vorrätig gehalten wird? Normalerweise reicht, wenn einige Randbedingungen eingehalten werden, das Einscannen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)