Genauso isses. Die Kennzeichnungsverordnung ist auf Betreiben der Länder eingeführt worden, Änderungen müssen daher auch von den Ländern initiiert werden. In sofern schiebt der Bund auch nichts auf irgendwen - er ist dafür, kann aber aus eigenem Antrieb nicht handeln, weil er nicht zuständig ist. Föderalismus halt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)