09.08.2008, 00:06
Zitat:Zitat:1. Nebelscheinwerfer: Raus damit und gegen Blindabdeckungen ersetzen, Schalter raus und gegen einen Schalter für Nebelschlußleuchte ersetzen.Viel zuviel Arbeit. Vermutlich hat der Prüfer nur bemerkt, dass sich die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltetem Fernlicht einschalten lassen. Manche Prüfer wissen nicht (mehr), daß das mal erlaubt war. Seit ca. 10 Jahren müssen sich die Nebelscheinwerfer beim Aufblenden abschalten, schließlich ist die Kombination Nebelscheinwerfer-Fernlicht total unsinnig. Beim E30 war die Schaltung, die den gleichzeitigen Betrieb von Nebelscheinwerfer und Abblendlicht ermöglicht, bis zum Schluß (und völlig legal) Serie. Einfach den Prüfer freundlich auf das Baujahr des Wagens aufmerksam machen....
stimmt so nicht ganz. es ist andersrum: die Regelung stammt aus Ende der 70er Anfang 80er und wurde mit dem E30 aufgehoben. Mag sein dass es sehr frühe gibt, bei denen das so war. Aber seit Anfang / Mitte der 80er ist es sehrwohl möglich sich den 6 armigen Tannenbaum vorn einzuschalten. Geht bis heute und ist legal. Also was will der Fred vom TÜV? Hol ihm mal ein Vrgleichsfahrzeug Da geht einem das Messer in der Tasche auf!
Viel Erfolg, Gruß Daniel
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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