04.09.2005, 09:44
Ganz einfache Regel: Alles außer dem absoluten (§29 -) Standardgeschäft (z.B. Gutachten für H-Kennzeichen, Vollabnahme, Teile-Eintragungen (ohne ABE)) wird in den "alten" Bundesländern ausschließlich vom TÜV und in den "neuen" Bundesländern ausschließlich von der DEKRA gemacht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)