27.11.2011, 15:05
(27.11.2011, 14:17)327eta schrieb: und was genau empfiehlst Du dann für eine Art von Wertdokumentation, damit alles passt?
Dafür gibt's kein Patentrezept, das hängt vom individuellen Fahrzeug ab.
Wiederbeschaffungswert ist halt das, was man üblicherweise für ein betreffendes Fahrzeug in marktüblichem Zustand bezahlt.
Angenommen, man hat sich einen E30 in leicht beschaffbarer Ausführung gekauft, nichts nennenswertes in das Fahrzeug investiert, und es ist einem egal, ob man sein grünes Auto im Schadensfall durch ein blaues ersetzten muss, dann passt das und eine billige Kurzbewertung reicht.
Dumm nur, wenn man entweder ein Fahrzeug hat, das nicht schnell mal eben wieder beschaffbar ist und/oder wenn man viel Geld in den Wagen versenkt hat, um ihn in einen nicht marktüblichen Zustand zu versetzen. Dann wird man mit einer Summe x abgespeist, davon hat man aber noch kein gleichwertiges Fahrzeug ...
Dafür gibts halt den Wiederherstellungswert (beileibe nicht bei jedem Versicherer) als Grundlage - das ist grob gesagt der Betrag, den man auf den Tisch legen muss, um eine hinsichtlich Zustand und sonstiger Eigenschaften identische Kopie des eigenen Fahrzeugs herstellen zu lassen. Dafür braucht es dann aber neben einem willigen Versicherer ein richtiges Gutachten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)