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Euro2: Dann sei froh und zufrieden, dass Du auf einen Unwissenden getroffen bist. Seit etwa Anfang letzten Jahres sind Eintragungen nur dann gesetzeskonform zu bekommen, wenn das Fahrzeug explizit in der ABE benannt ist. Man hat den ausufernden Übertragungen auf ´vergleichbare´ Motor-Antriebseinheiten einen Riegel vorschieben wollen. Mit dem hiesigen TüV ist Euro2 nicht (mehr) zu machen.
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(18.01.2011, 23:17)Flakman schrieb: Obwohl ich den Kaltstartregler sicher wieder rausbauen werden(will nur Steuern sparen). Er läuft damit schlechter, wenn er kalt ist und auf Dauer soll er Probleme erzeugen, hab ich gelesen.
... wenns einer von GAT ist, genügt es, einfach die Sicherung durch eine durchgebrannte zu ersetzen - dann kannst Du Dich bei ner Kontrolle besser raus reden ...
aber mal im Ernst: Wenn ein Kaltlaufregler richtig verbaut ist, dann gibts da eigentlich keine Probleme ...
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(18.01.2011, 23:46)ME-07 schrieb: Euro2: Dann sei froh und zufrieden, dass Du auf einen Unwissenden getroffen bist. Seit etwa Anfang letzten Jahres sind Eintragungen nur dann gesetzeskonform zu bekommen, wenn das Fahrzeug explizit in der ABE benannt ist. Man hat den ausufernden Übertragungen auf ´vergleichbare´ Motor-Antriebseinheiten einen Riegel vorschieben wollen. Mit dem hiesigen TüV ist Euro2 nicht (mehr) zu machen.
Doch, das geht nach wie vor. Allerdings berechtigt es nicht mehr zu einer Steuerreduzierung.
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Ich sag mal lieber nicht von wo, aber das war der technische Leiter einer großen TÜV Niederlassung der es mir eingetragen hat. Und die ist sehr genau verbaut, aber den eta gab es nun mal auch bei BMW selten, weswegen den Kaltstartregler für den eta eine Private Gruppe entwickelt und abnehmen lassen hat und über den Verkaufspreis die Kosten wieder rein zu holen, Sprich kein super toller Markenhersteller oder original Zulieferer. Den Tipp mit der Sicherung find ich gut, wenn es keine gibt, schau ich mal ob ich sowas noch nachrüsten kann,danke.