05.07.2011, 13:31
Nur zur Klarheit: Sprichst Du von einer Kurzbewertung oder von einem Wertgutachten? Dient das Wertgutachten (wenn es denn eins ist) zur Feststellung des Marktwerts oder zur Feststellung des Wiederherstellungswerts?
Wenns eine Kurzbewertung ist, muss Dein Gutachter seine "Mutterorganisation" anrufen und nachfragen, alles andere führt, so gut es auch gemeint sein mag, zu einer Kurzbewertung, die im Falle eines Falles vom Versicherer angezweifelt werden dürfte.
Wenns eine Kurzbewertung ist, muss Dein Gutachter seine "Mutterorganisation" anrufen und nachfragen, alles andere führt, so gut es auch gemeint sein mag, zu einer Kurzbewertung, die im Falle eines Falles vom Versicherer angezweifelt werden dürfte.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)