29.08.2013, 17:04
(27.08.2013, 16:38)Kai R. schrieb: in Deutschland müsste man jedenfalls auf keinen Fall auf ein "Angebot der Versicherung" warten. Diese hat den Schaden zu ersetzen, der eingetreten ist. Der Nachweis obliegt einem selbst. Aber in meinem Fall hat dazu ein Classic Data Kurzgutachten in Verbindung mit einem Schadensgutachten vollkommen ausgereicht.
Man ist nicht verpflichtet, einen Gutachter der Versicherung auch nur in die Nähe des Autops zu lassen und das ist auch nicht ratsam.
Die Beratungsstelle für Unfallopfer sieht in diesem Vorgehen kein Problem. In der Regel würden bei gebrauchten Autos in der tiefen Preisklasse relle Angebote über den Restwert berechnet. Im Zweifelsfall kann ich das Gutachten anfechten. Ich bin nach wie vor auf den Betrag gespannt. Der Gutachter hat mir vergleichbare Fahrzeuge aus dem Internet geschickt, die zwischen 4 und 7000 liegen. Das halte ich auch für realistisch. Einfach schade, dass der famose Sechszylinder auf den Schrott geht! Ich fand den M20B20 toll im Klang und sehr laufruhig.