30.08.2013, 16:48
Mag sein, dass ich mich irre, aber als mir Sachen entwendet und von der Polizei wiedergefunden wurden, dann wurden diese von der Versicherung zurückbehalten da sie vorher schon einen gewissen Betrag (Restwert, oder Neuwert minus Selbstbehalt) dafür bereits an mich ausbezahlt hatten.
Das würde bei einem verunfallten Auto wohl ähnlich laufen. Die Autos können ja immer noch von der Versicherung weiterveräussert werden. Vielleicht weiss das ja einer im Detail und kann hier berichten. Und wie Roland ja bereits schreibt, könnte er eventuell die Überreste von der Versicherung abkaufen, heisst also, das Ding gehört nach Auszahlung der Versicherung.
Nein, das ist ein erheblicher Unterschied. Bei einem unverschuldeten Autounfall hast Du es i.d.R. mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tun, die darf Dein Auto nicht einbehalten, sondern Dir nur den Restwert von der Entschädigung abziehen.
Wird dagegen Dein Auto gestohlen, ist Deine eigene Kaskoversicherung zuständig. Dort richtet sich die Handhabung nach der vertraglichen Vereinbarung, sprich nach den Versicherungsbedingungen. Und dort steht fast immer, dass, wenn die Versicherung bezahlt und die vereinbarte Frist (meist 1 Monat nach Schadenmeldung) abgelaufen ist, das Eigentum auf die Versicherung übergegangen ist. Rechtlich eine ganz andere Kiste.
Also, den Abzug des sicher geringen Restwerts kannst Du verschmerzen und dann in Ruhe überlegen, ob Du noch mal rangehst oder den Boliden sauber zerlegst.
Viele Grüße
Tom
Das würde bei einem verunfallten Auto wohl ähnlich laufen. Die Autos können ja immer noch von der Versicherung weiterveräussert werden. Vielleicht weiss das ja einer im Detail und kann hier berichten. Und wie Roland ja bereits schreibt, könnte er eventuell die Überreste von der Versicherung abkaufen, heisst also, das Ding gehört nach Auszahlung der Versicherung.
Nein, das ist ein erheblicher Unterschied. Bei einem unverschuldeten Autounfall hast Du es i.d.R. mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tun, die darf Dein Auto nicht einbehalten, sondern Dir nur den Restwert von der Entschädigung abziehen.
Wird dagegen Dein Auto gestohlen, ist Deine eigene Kaskoversicherung zuständig. Dort richtet sich die Handhabung nach der vertraglichen Vereinbarung, sprich nach den Versicherungsbedingungen. Und dort steht fast immer, dass, wenn die Versicherung bezahlt und die vereinbarte Frist (meist 1 Monat nach Schadenmeldung) abgelaufen ist, das Eigentum auf die Versicherung übergegangen ist. Rechtlich eine ganz andere Kiste.
Also, den Abzug des sicher geringen Restwerts kannst Du verschmerzen und dann in Ruhe überlegen, ob Du noch mal rangehst oder den Boliden sauber zerlegst.
Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot