04.04.2014, 11:40
Da sich bei dem (nachträglichen) Einbau eines M-Technik Fahrwerks die im Fahrzeugschein angegebene Fahrzeughöhe ändert, muß natürlich auch ein M-Technik Fahrwerk eingetragen werden. Sollte es im Talk darum gegangen sein, dann war die Frage ganz und gar nicht blöd.
Gruß
Mark
Gruß
Mark