20.01.2007, 22:58
Viele Infos stehen nun im neuen Doppelscheinwerfer.
-Die Fahrverbote in den Umweltzonen gelten ganzjährig immer.
-Ausnahmen gibt es für kommunale Fahrzeuge, Schwerbehinderte, Feuerwehr u.ä.
-Es gibt keine Ausnahmen für Oldtimer, Anwohner u.a.
-Das Fahrverbot gilt auch für LKW, Kleinlaster, Lieferwagen von Handwerkern.
-Motorräder dürfen weiterfahren
Informiert euch kompetent hier:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
oder hier:
[url]http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/umweltzonen_plaketten/plakettenfinder/schema_benziner.a
sp?ComponentID=170298&SourcePageID=149642[/url]
-Die Fahrverbote in den Umweltzonen gelten ganzjährig immer.
-Ausnahmen gibt es für kommunale Fahrzeuge, Schwerbehinderte, Feuerwehr u.ä.
-Es gibt keine Ausnahmen für Oldtimer, Anwohner u.a.
-Das Fahrverbot gilt auch für LKW, Kleinlaster, Lieferwagen von Handwerkern.
-Motorräder dürfen weiterfahren
Informiert euch kompetent hier:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
oder hier:
[url]http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/umweltzonen_plaketten/plakettenfinder/schema_benziner.a
sp?ComponentID=170298&SourcePageID=149642[/url]