Zitat:Hallo,
Zitat:wie wollt ihr was eintragel lassen was keine nr aufweist??
ja genau, das ist ja meine Frage...
Kann jemand dazu etwas sagen?
(Außer "ist sowieso nicht nötig"...)
''Ist sowieso nicht nötig''
Ich versuch' aber trotzdem mal eine Erklärung. Auch ohne rechtliche Aussagekraft, denn es ist ja wohl jedem klar, dass sich juristische Logik für einen 'normalsterblichen' nicht immer nachvollziehen läßt und zwei Juristen mindestens drei Meinungen vertreten werden.
In Deutschland meint man ja alles bis auf's letzte regulieren und bestimmen zu müssen. Bei diesen Versuchen entstehen gewisse Grauzonen, wo sich gewolltes und machbares irgendwann nicht mehr deckt. Dann entstehen zwei Meinungen, wo jeder ein bisschen Recht hat.
Auch das hier ist wieder so ein Problem, was man zu Tode diskutieren kann.
Natürlich muss man die Federn eintragen, denn damit ergibt sich ja eine andere Fzg.höhe. So der erste Eindruck.
Jetzt die Gegenargumentation, warum dieser Eintrag überflüssig ist.
Alle ab Werk für dieses Fahrzeug original vertriebenen Teile sind abgedeckt über die von BMW für diesen Typ beantragte Fahrzeug ABE , die das KBA mal genehmigt hat. So z.B. auch unterschiedliche Felgen, Spoiler oder auch Federn. D.h. die Fzg.ABE deckt alle mögl. Federn ab, mit denen dein Auto hätte ausgeliefert werden können, egal ob M-Technik, Klimanalage, Schlechtwetterpaket, Südafrikaausführung oder was weiß ich, was es alles gab.
Speziell beim Thema Federn ist aber die Problematik der Höhe. Würde der Eintrag und die tatsächliche Fzg.höhe eine ABE spezifische Rolle spielen, hättest Du aber auch ein Problem, wenn sich das Neufahrzeug etwas gesetzt hat oder im Neufahrzeug du eine schlechte Toleranzfertigung erwischt hast. Ferner darfst Du auch keine Dinge wie Klimaanlagen nachrüsten, ohne dass die Federn getauscht werden müssen. (Andere ET Nr.) .
Darum gilt nach der STVZO die Fahrzeughöhe als eingehalten, wenn der eingetragene Wert mit einer Toleranz von +/- 5 cm gemessen wird.
Fährst Du mit Deinem Auto zum TÜV, hat der 'erbsenzählende - nicht böse gemeint-' TÜV Prüfer eigentlich gar keine Grundlage, den Kram einzutragen. Du könntest vielleicht eine Rechnung mit Bescheinigung vorweisen, wo Du diese Teile aufgrund Deiner Fahrgestellnummer bekommen hast - die aber nicht identisch ist mit der Teilenummer der M-Federn bei EZ von 1990...................Also trägt er Dir lieber gar nichts ein, denn dann macht er auch nichts verkehrt. Oder er trägt Dir was ein, weil er ja Geld dafür kriegt. Dann ist es halt an zwei Stellen genehmigt, in Deinem Brief und in der Fzg.ABE. Hast Du also dann was für's Gewissen getan.
Bei diesem ganzen Zirkus kannst Du Dir vielleicht auch denken, wie ich darüber denke, wenn Jungspunde angehalten werden, und Polizisten mit Zollstock und Wasserwaage auf bergigen Böden...................Wenn irgendeiner was von Dir will, findet er schon was, um Dir Ärger zu machen.
Fazit: M-Technik ist Serie, rein damit. Ich habe unterschiedliche M-Federn verbaut, die sogar gleiche Nummern hatten, gleiche Windung und Farbkennung, aber trotzdem im unbelasteten Mass um bis zu 25 mm differierten.
Und noch ein letztes: Mess mal die ganzen Fahrzeughöhen und vergleiche mal die ganzen 60/40, 30/30. 80/20 usw. und berichte mal, was dabei raus kommt. Auf manchen Bildern kannst Du das schon ansatzweise sehen.
Allen ein gutes neues Jahr
Stefan